Flüchtlingshilfe: Verfahrenshinweise zur zahnärztliche Weiterbehandlung in der Zahnklinik

Wir bitten um Beachtung folgender Verfahrenshinweise

Von: Prof. Dr. Paul-G. Jost-Brinkmann
Betreff: Wilmersdorf – Flüchtlingshilfe
Datum: 14.09.2015, 14:03 Uhr
An: Dr. Peter Nachtweh – zahnärztliche Flüchtlingshilfe am Standort Fehrbelliner Platz/Brienner Straße 18

.

Lieber Herr Kollege Nachtweh,

wir haben heute in der Zahnklinik zusammengesessen, um Erfahrungen auszuwerten, die wir in der vergangenen Woche gemacht haben. Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte hervorgehoben worden:

  1. Im CC03 findet nur Schmerzbehandlung statt.
    .
  2. Da wir die Flüchtlingssprechstunde personell und räumlich zwischen Vor- und Nachmittagsschicht einbauen, muss die Zahl der vorgestellten Patienten auf 8 begrenzt bleiben, da anderenfalls die KollegInnen der Nachmittagsschicht ihren Dienst nicht aufnehmen können.
    .
  3. Aus demgleichen Grund ist es wichtig, dass die Patienten pünktlich um 11 Uhr in der Aßmannshauser Straße sind.
    .
  4. Wir fokussieren unsere Hilfe auf Flüchtlinge, die in Wilmersdorf untergebracht sind. In den außerhalb von Wilmersdorf gelegenen Unterkünften sollten die PatientInnen zu wohnortnah tätigen KollegInnen geschickt werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Informationen weitergäben.

Mit freundlichen Grüßen
.

Ihr
Paul-G. Jost-Brinkmann
—–
Charité – Universitätsmedizin Berlin
CharitéCentrum 03 für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
– Wissenschaftlicher Direktor –
Aßmannshauser Str. 4-6
D-14167 Berlin

.