KV Berlin: Mitglieder der Vertreterversammlung klagen gegen Wahlverfahren zur Vertreterversammlung

Pressemitteilung vom 19.06.2016 von:

Dr. Christiane Wessel
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 10969 Berlin

Mitglieder der Vertreterversammlung klagen gegen Wahlverfahren zur Vertreterversammlung der KV Berlin

Eine Gruppe von Mitgliedern der Vertreterversammlung, die sich für einen Neuanfang in der KV Berlin einsetzen, haben beim Sozialgericht Berlin einstweiligen Rechtsschutz beantragt, um das laufende Verfahren zur KV-Wahl zu stoppen.

Der Wahlausschuss soll verpflichtet werden, die Auszählung der zur Wahl der 15. Vertreterversammlung eingegangenen Wahlbriefe in der Zeit vom 26.09. bis 28.09.2016 einstweilen zu unterlassen und die eingegangenen Wahlbriefe bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts in der Hauptsache unzugänglich in verschlossenen Wahlurnen gemäß der Regelungen in § 4 Abs. 8 S. 3 WahlO (Anlage 1 der Satzung der KV Berlin) unter Verschluss aufzubewahren.

Anlass für das Klageverfahren sind vor allem laufende Ordnungsziffern auf den Wahlunterlagen, die einer geheimen Wahl zuwiderlaufen. „Wir wollen feststellen lassen, ob es durch die Aufbringung von ‚Ordnungszahlen’ auf den Wahlumschlägen, bei denen es sich faktisch um codierte Wählernamen handelt, möglich ist die KV-Wahl zu manipulieren. Denn tatsächlich ermöglichen diese Ziffern eine Zuordnung von Wahlbriefen zu den Wahlberechtigten,“ so die Sprecherin der Gruppe, Dr. Christiane Wessel.

Weiterhin soll die KV Berlin verpflichtet werden, einstweilen die Bearbeitung der Wahlbriefe durch Eintragung von Ordnungsziffern in eine auf den Servern der KV-Berlin befindlichen Datei zu unterlassen und die bereits erstellten Dateien gegen den Zugriff bis zu einer Entscheidung des Sozialgerichts in der Hauptsache zu sichern. Rückschlüsse auf die jeweiligen Wähler und ihre Wahlbeteiligung gäben dem KV-Vorstand die Möglichkeit, verstärkt Unterstützer zu mobilisieren.

„Wir haben dieses Verfahren bewusst vor der Auszählung eingeleitet gerade weil wir der festen Überzeugung sind, dass die meisten Berliner Kolleginnen und Kollegen einen Neuanfang in der Berliner KV wünschen und dementsprechend gewählt haben,“ so Wessel. „Den dringend nötigen Neuanfang in der KV Berlin kann es nur geben, wenn die KV-Wahl tatsächlich frei, geheim und gleich verläuft. Gerade deswegen muss jeder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl ausgeräumt werden.
Das eingeleitete Gerichtsverfahren wird Rechtssicherheit bringen und einen unbelasteten Neuanfang in der nächsten Vertreterversammlung ermöglichen.“

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