BDI stärkt den Zulassungsausschüssen in Berlin den Rücken und Antwort der KV Berlin

Möglicherweise (auch) in Fortführung der Konsequenzen aus dem kürzlichen BSG-Urteil:

bei welchem die KV Berlin eine Klage gegen den Berufungsausschuss des Zulasungsausschusses geführt hat, nachfolgend zwei Pressemitteilungen des BDI und der KV Berlin vom 23.08. zur Kenntnisnahme:

Berufsverband Deutscher Internisten e. V. (BDI) / Landesverband Berlin:

BDI stärkt den Zulassungsausschüssen in Berlin den Rücken

Der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. (BDI) und sein Landesverband Berlin unterstützen ausdrücklich die Haltung der Zulassungsausschüsse in Berlin, die negativen Folgen einer nicht sachgerechten Bedarfsplanung durch individuelle Entscheidungen bei einer Praxisabgabe an einen Praxisnachfolger oder bei Praxisverlegungen innerhalb der Stadt Berlin abzumildern.

Der BDI nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass ausgerechnet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin restriktive Vorgaben der Bedarfsplanung fördert und gegen Beschlüsse der Zulassungsausschüsse Widerspruch einlegt oder sogar klagt. Die KV Berlin nimmt dabei in Kauf, dass die Körperschaft von ihren Mitgliedern als staatliche Gesundheitsbehörde und Reglementierungsinstrument und nicht als Interessensvertretung der einzelnen Vertragsärztin und des Vertragsarztes empfunden wird. Der BDI fordert weiter wegen der bekannten Unzulänglichkeiten der zur Zeit gültigen Bedarfsplanung von der Politik die Aussetzung der Soll-Bestimmung bei Wiederbesetzung von Arztsitzen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss seinen gesetzlichen Auftrag erledigt hat, eine sachgerechte Planungsvorgabe auszuarbeiten.

Begründung:
Alle wissen es, auch der Gesetzgeber: die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung verdient ihren Namen nicht. Die Anhaltszahlen basieren auf dem Ist-Zustand und sind rein zufällig entstanden. Die Verwirrung wird noch durch eine meist unplausible Regionalplanung komplettiert. Diesen ordnungspolitischen Fehler hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin durch eine Vereinbarung mit den Krankenkassen und der Stadt Berlin begangen, indem sie für die Planung die Verwaltungsbezirke der Stadt übernommen hat. Der Schaden kann nur noch durch individuelle Entscheidungen in den jeweiligen Zulassungsausschüssen begrenzt werden, die auch in Berlin von der KV unabhängig beschließen können.

Eine nicht sachgerechte Bedarfsplanung kann bei rigoroser Umsetzung nur zu zusätzlichen Verwerfungen der regionalen Planung führen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, Kriterien für eine sachgerechte Bedarfsplanung zu entwickeln. Dennoch ist der Gesetzgeber nicht bereit, den Schaden zu begrenzen, in dem die Soll-Bestimmung, die sehr häufig zur Nichtbesetzung von Arztstellen führt, ausgesetzt wird, bis der beauftragte Bundesausschuss seine Aufgabe erfüllt hat. Der BDI fordert deshalb zum wiederholten Male, die Soll-Bestimmung auszusetzen.

Dazu die KV Berlin:

KV Berlin zur Erklärung des BDI („BDI stärkt Zulassungsausschüssen in Berlin den Rücken“ vom 22.08.2016):

Zulassung für Praxen erhalten, die für die Versorgung gebraucht werden

Zur gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Berufsverbands Deutscher Internisten e.V. (BDI) „BDI stärkt Zulassungsausschüssen in Berlin den Rücken“ erklärt Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin:

„Der Zulassungsausschuss ist verpflichtet, nicht ausgeübte Sitze einzuziehen. Gerade in den hoch überversorgten Fachgruppen soll der Zulassungsausschuss einen Entzug mit Aufkauf einleiten, wenn die Praxis nicht für die Versorgung gebraucht wird. Bei einer Praxis, die nicht ausgeübt wird – und das über zwei Jahre! –, kann nicht die Rede davon sein, dass sie für die Versorgung gebraucht wird. Wir wollen keinen Aufkauf, der aus den Honoraren der Fachgruppen finanziert werden muss. Diese Gelder brauchen wir für die Versorgung der Versicherten. Vor diesem Hintergrund ist die Position des BDI noch schwerer nachvollziehbar als ohnehin – würden doch die Internisten, die sich mit viel Engagement für die Versorgung einbringen, besonders darunter leiden.“

Denn: Derzeit habe Berlin einen Versorgungsgrad an fachärztlichen Internisten von 261 Prozent. Das hieße, dass erst einmal keine fachärztliche internistische Praxis vergeben werden könne, sondern gemäß SGB V in solchen Fällen der Zulassungsausschuss den Sitz nicht ausschreiben solle. Kraffel: „Wir brauchen aber die fachärztlichen Internisten. Sie sind wichtig für die Versorgung. Diesen Anspruch können wir aber nur bei den Praxen belegen, die wirklich auch für die Versorgung arbeiten und von den Patienten entsprechend angenommen werden. Bei nur halbtags besetzten Sitzen kann nicht reklamiert werden, dass sie für die Versorgung in vollem Umfang wichtig sind.“ In diesem Fall, so der stellvertretende KV-Vorsitzende, weise die KV den Zulassungsausschuss darauf hin, dass er verpflichtet sei, die Zulassung zu entziehen. Die Entscheidung läge beim Ausschuss. Und wie diese ausfalle, sei für die Fachgruppe in hohem Maße von Belang: „Wird die Zulassung nicht entzogen, sondern der Sitz in der Folge nicht ausgeschrieben, muss entschädigt werden. Doch wer muss die Entschädigung zahlen? Um es weiterhin am Beispiel der Internisten zu sagen: die Internisten. Denn die Entschädigung wird aus dem ,Honorartopf‘ der Fachgruppe, hier also der fachärztlichen Internisten, entnommen. Also aus dem Budget und zulasten der Internisten, die arbeiten und sich für die Versorgung engagieren. Das“, so Dr. Uwe Kraffel abschließend, „kann doch auch nicht im Sinn des BDI sein, der für die Interessen seiner Mitglieder eintritt.“