Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zur Mundgesundheit bei Flüchtlingen (Antrags-Frist 15.08.2016) – Hinweis: Die Erfassung der Zahngesundheit könnte in der Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf erfolgen

——– Zur allgemeinen Kenntnisnahme und ggf. mit der Bitte um Kontaktaufnahme mit Frau Sen ——–

Sehr geehrter Herr Ge…..,

ich koordiniere als Ärztin die medizinische Versorgung der über 1000 Flüchtlinge, welche in der Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf leben.

Der Zahnstatus der Kinder, aber auch der von vielen Erwachsenen ist  oft desaströs.

Könnten Sie vielleicht auf Ihrer Homepage auf das unten beschriebene Forschungsvorhaben hinweisen, mit dem Zusatz, dass die Erfassung der Zahngesundheit gerne in der Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf erfolgen könnte. Räumlichkeiten wären im dortigen Medpunkt vorhanden.

Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch (0151-56652081) oder per mail zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mithu (Gargi) Sen,

koordinierende Ärztin, Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf

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Zielsetzung

Die drei Spitzenorganisationen der Zahnheilkunde in Deutschland – die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – haben vereinbart, die Mundgesundheit bei Flüchtlingen wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Zur Unterstützung dieser zahnmedizinischen Bestandsaufnahme zur Mundgesundheit konnte die Wrigley Company Foundation gewonnen werden.

Im folgenden wird das o.g. Forschungsvorhaben ausgeschrieben.

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Thema der wissenschaftlichen Untersuchung

Erfassung des Status quo der Mundgesundheit von Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter sowie im Erwachsenenalter. Die zu untersuchenden Parameter sollten wissenschaftlich anerkannte Indizes zur Erfassung der Mundgesundheit beinhalten.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe der Förderung des Forschungsvorhabens beträgt 70.000 €. Mit dieser Summe kann eine Stelle für eine/einen wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter über ein Jahr gefördert werden. Denkbar sind Variationen, z.B. anteilige Stellen an verschiedenen Standorten. Der beabsichtigte Zeitraum sollte ein Jahr nicht überschreiten. Kombinierte Bewerbungen mehrerer Antragstellenden sind erwünscht. Nicht ausgeschlossen ist im Vorwege, dass die Fördersumme auf mehrere Anträge, die komplementär zueinander aufgebaut sind, aufgeteilt wird. Es gelten die Personalmittelsätze der DFG für 2016.

Bewerberkreis

An der Ausschreibung können Einzelpersonen und Forschungspartner teilnehmen. Qualifikation und Erfahrung mit dem genannten Themenbereich sind nachzuweisen.

Antragstellung

Die Anträge und die späteren Ergebnisse müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie sind in elektronischer Form einzureichen. Die Antragsfrist endet am

15. August 2016.

Die Anträge sind zu richten an:

Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
z. Hd. v. Frau Petra Schatten (E-Mail: dgzmk(at)dgzmk.de)
Liesegangstr. 17a
40211 Düsseldorf
Stichwort „Mundgesundheit“.

Es gilt die Antragsordnung DGZMK-Forschungsförderung.

Darüber hinaus sind in einem Anhang die beruflichen Lebensläufe und die einschlägigen Literaturverzeichnisse einzureichen. Der Antrag sollte beinhalten:

  • Eine präzise Beschreibung der zu untersuchenden Fragestellungen und der darauf ausgerichteten Methodik.
  • Eine Darstellung der zu erwartenden spezifischen Ergebnisse des Vorhabens.
  • Eine knappe Darstellung der eigenen Expertise der Antragstellenden bzw. deren Einrichtung.
  • Einen Arbeits- und Zeitplan, aus dem der geplante Ablauf der einzelnen Projektphasen ersichtlich wird.
  • Angaben über die Dauer, die Projektleitung, den beabsichtigten Personaleinsatz im Projekt und die Verteilung der Mittel über den beabsichtigten Zeitraum.
  • Einen Finanzierungsplan inklusive der Mittel, die ggf. aus anderen Quellen in das Vorhaben einfließen werden.

Das Forschungsvorhaben sollte so angelegt sein, dass es mit den vorgesehenen Mitteln realistischerweise auch erreichbar erscheint.

Jury

Die Bewertung der eingereichten Anträge wird von einer Jury vorgenommen, in der die drei genannten Organisationen sowie unabhängige Fachvertreter der Präventions- und/oder Versorgungsforschung mitwirken. Die Jury tagt nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist für alle teilnehmenden Personen verbindlich und kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Durchführung

Sechs Monate nach Projektbeginn ist ein kurzer Zwischenbericht vorzulegen. In dem Zwischenbericht ist darzulegen, wie das Vorhaben bisher realisiert worden ist, welche Ergebnisse bereits zu erwarten sind und wie der Zeitplan eingehalten worden ist.

Für die Durchführung gelten die Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis der DFG.

Die Ergebnisse des Vorhabens sind nach Abschluss des Projekts unter Nennung der Förderer in einschlägigen Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Die Autoren stellen ebenfalls einen Überblicksaufsatz für die Zahnärztlichen Mitteilungen und die Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift zur Verfügung.

Düsseldorf, im Juni 2016

WEBSEITE DGZMK