KZBV verabschiedet Resolution gegen geplantes GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Die Vertreterversammlung der Kassen­zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wehrt sich gegen Pläne der Bundesregierung für das geplante GKV-Selbstverwaltungsstär­kungsgesetz und verabschiedete am Freitag eine Resolution, mit der der Gesetzgeber aufgefordert wird, auf die bislang bekanntgewordenen Maßnahmen im parlamentarischen Verfahren zu verzichten.

Nein zur Entmündigung der Selbstverwaltung!
Resolution gegen Pläne des BMG

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Hintergrund:

Mit dem Vorhaben reagiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) insbesondere auf die in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aufgetretenen Skandale im Führungs- und Immobilienbereich. In Fachkreisen trägt das Gesetz daher auch den Spitznamen „KBV-Gesetz“. Vorgesehen ist wohl, dass das BMG künftig in die Lage versetzt werden soll, externe Wirtschaftsprüfer zur Haushalts- und Rechnungsprüfung einzusetzen. Hierbei geht es nicht nur um die KBV, sondern um alle Instututionen, über welche das BMG die Rechtsaufsicht hat. Das wären also nicht die Landes-K(Z)V’en.
Demgegenüber berichtetete der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie am 15. Juni von einem Eckpunktepapier in welchem steht, dass die Kontrollrechte der Vertreteversammlungen ausgebaut werden sollen:

Im Einzelnen sollen VV-Mitglieder zukünftig unter anderem über Beratungen in Ausschüssen ausreichend informiert werden, beispielsweise indem klare Regeln zur Dokumentation der Sitzungen getroffen und umgesetzt werden. Einsichts- und Prüfrechte der VV sollen stärker als Individual- oder Minderheitsrechte ausgestaltet werden. VV-Vorsitzende sollen leichter als bisher abgewählt werden können, Beraterverträge von VV-Mitgliedern für die Körperschaft transparenter werden.

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Weiterführend: