Bis zu 50.000 Euro Zuschuss: KV und Krankenkassen fördern Ansiedlung von Ärzten in Brandenburg

Land Brandenburg:

Bis zu 50.000 Euro Zuschuss: KV und Krankenkassen fördern Ansiedlung von Ärzten

Die Ansiedlung von VertragsärztenInnen in unterversorgten Regionen Brandenburgs wird im Jahr 2015 weiterhin bis zu einer Höhe von 50.000 Euro finanziell gefördert. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die Krankenkassenverbände im Land Brandenburg im gemeinsamen Landesausschuss verständigt.

Zu der Vereinbarung sagt Dipl.-Med. Andreas Schwark, Vorstand der KVBB: „Wir wollen für alle Brandenburger eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung – unabhängig vom Wohnort. In ländlichen Regionen gestaltet sich dies jedoch immer schwieriger. Gemeinsam mit den Krankenkassen setzen wir daher in Regionen mit bereits bestehenden bzw. zukünftig drohenden Versorgungsengpässen attraktive finanzielle Anreize, um hier Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen.“

Die Verhandlungsführerin der Krankenkassen, Rebecca Zeljar, Referatsleiterin Ambulante Versorgung, Ärzte, Arzneimittel der Landesvertretung Berlin-Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ergänzt: „Dieser jüngste Beschluss des Landesausschusses zeigt, dass wir Partner in Brandenburg – die Krankenkassenverbände und die KVBB – gemeinsam nach regionalen Lösungen suchen, um die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Im Sinne aller Brandenburger ziehen wir an einem Strang. Insbesondere für die Nachwuchsgewinnung von jungen Ärzten, die damit ihre eigene Praxis leichter finanzieren können, ist dieser Zuschuss ein reizvolles Instrument.“

Die finanziellen Zuschüsse für Ärzte, die frei werdende Praxen übernehmen bzw. in unterversorgten Regionen neu gründen, betragen bei Übernahme 25.000 Euro, bei einer Neugründung 20.000 Euro sowie bei der Praxisübernahme in Form einer Zweigpraxis 7.500 Euro. Zusammen mit den Fördermitteln aus dem Strukturfonds der KVBB kann damit ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro erteilt werden. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte von der KVBB und den Krankenkassenverbänden finanziert. Möglich ist eine Förderung in allen Fachrichtungen und Regionen, denen vom Landesausschuss eine drohende oder bestehende Unterversorgung bescheinigt wurde. Folgende Fachrichtungen und Regionen sind aktuell förderungsfähig: Aufstellung

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung KVBB und vdek, 12.01.2015