Notfalldienstbefreiung in BREMEN – und ein Abgleich mit BERLIN

Nachfolgend eine Informaton der in den zahnärztlichen Körperschaften im Land Bremen engagierten Wahlliste WirEngagierenUns:

 

Liebe Bremer Kolleginnen und  Kollegen,

die Versorgung von Schmerzpatienten auch außerhalb der Sprechstunden ist eine Pflicht  der Kassenzahnärzteschaft, auch wenn das manchmal lästig ist, besonders wenn man für einen Feiertagsnotdienst eingeteilt wird.

Brauchen ab Juli 2017 nicht mehr alle Notdienst zu machen?

In der letzten Vertreterversammlung wurde nun die Sonn- und Feiertagsnotfalldienstbefreiung generell für Notfalldienstausschussmitglieder und Vorstandsmitglieder beschlossen.

Gab es auch schon früher Zahnärzte, die beim Notdienst nicht mitgemacht haben?

Wir baten die zuständige Stelle der KZV um die alten Notdienstpläne der letzten drei Jahre und riefen 300 unserer Kollegen per Email auf, nach alten Notdienstplänen zu suchen. Wir haben nun die Notfalldienstpläne von 2006 bis 2018 vollständig erhalten.

Bei der Überprüfung der Pläne ab 2011 fanden wir die Namen der Mitglieder des Bremer Notfalldienstaussschusses und der Mitglieder der Vorstände (bis auf 6 Ausnahmen in 10 Jahren) nicht auf den Listen, obwohl es noch keine Ausnahmeregelung für Vorstände und Notfalldienstausschussmitglieder gab.

Anerkannte Gründe für die Notfalldienstbefreiung

Die alte Notfalldienstordnung ließ nach § 6 neben Krankheit und Schwangerschaft auch  „sonstige besondere nachzuweisende wichtige Gründe“ als Befreiungsgrund zu. Anträge  waren schriftlich zu begründen und von drei Notdienstausschussmitgliedern zu genehmigen.

Jahrelang keine Notdienstausschusssitzungen

Eine Kollegin, die lange Zeit Mitglied des Notfalldienstausschuss war, berichtete uns, dass manchmal jahrelang gar keine Sitzungen des Notfalldienstausschusses stattfanden. Wenn Sitzungen stattgefunden hätten, wären sie mit dem üblichen Sitzungsgeld bezahlt worden. Zusätzlich erhalte der Vorsitzende des Notfalldienstausschusses 1350 Euro pro Jahr, auch wenn keine Sitzungen stattfänden. Die gute Organisation des Notfalldienstes sei immer von der hauptberuflichen KZV Angestellten Frau B. geleistet worden.

Sollen alle Mitglieder von Ausschüssen, Vorständen, Vertreterversammlungen und  Delegiertenversammlungen keine Notdienste machen?

Alle etwa 80 berufspolitisch aktiven Kollegen in den Ausschüssen, Vorständen, in der Vertreterversammlung und der Delegiertenversammlung engagieren sich für die Zahnärzteschaft und hätten damit ebenso wichtige Gründe, am Notfalldienst nicht teilzunehmen. Würde man diese große Gruppe vom Notdienst befreien, würde die Notfalldienstbelastung für den normalen Kassenzahnarzt um 20 Prozent steigen.

Wie wird man vom Notfalldienst befreites Ausschussmitglied?

Der Notfalldienstausschuss wird nicht demokratisch gewählt, sondern vom Vorstand der KZV ernannt. Die Mitglieder des Notfalldienstaussschusses werden nicht auf der Homepage der KZV benannt. Man muss sie telefonisch erfragen.

  • Für die nächste Vertreterversammlung am 18.10.17 haben wir noch einmal einen Antrag eingereicht, damit alle Zahnärzte gleich behandelt werden (Text unten).  Sonst könnten viele weitere Zahnärzte in den Gremien der Selbstverwaltung die Befreiung vom Notfalldienst verlangen.
  • Kommen Sie zur Vertreterversammlung am Mittwoch 18.10.17 um 17.00 Uhr, um  zu beobachten, wie mit diesem Problem umgegangen wird. Die Versammlung ist für  Kassenzahnärzte und angestellte Zahnärzte öffentlich.
  • Fragen Sie bitte auch die von Ihnen gewählten Vertreter in der Vertreterversammlung der KZV, wie sie abstimmen werden.

Die Gruppe WirEngagierenUns hat folgenden Antrag für die Vertretversammlung am kommenden Mittwoch gestellt.

Hiermit beantragen wir für die Vertreterversammlung am 18.10.2017:

Die Vertreterversammlung möge beschließen, dass alle Mitglieder der KZV und auch die Mitglieder des Notfalldienstaussschusses regulär Notdienst übernehmen und alle Mitglieder der KZV im Lande Bremen bezüglich des Notfalldienstes gleichgestellt sind.

Die folgenden Sätze sind aus der Notfalldienstordnung zu streichen:

§4,(2) Ausgenommen von der Teilnahme am Notfalldienst an Feiertagen und Wochenenden sind aufgrund ihrer mit dem jeweiligen Amt verbundenen Verpflichtungen
a) die zahnärztlichen Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes der KZV Bremen;
b) die Mitglieder des ehrenamtlichen Vorstandes der ZÄK Bremen;
c) die Mitglieder der Notfalldienstausschüsse.

Ausnahmeregelungen aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft und Elternzeit sollen bestehen bleiben.

Begründung:

Die Arbeit in den Ämtern und Ehrenämtern wird bezahlt. Nach Auskunft von Herrn T. an Frau Dr. Schack werden auch für den Notfalldienstausschuss Sitzungsgelder gezahlt. Zudem soll der Notfalldienstausschuss im Jahr 2017 nur einmal und im Jahr 2016 gar nicht zusammengekommen sein. Nach Auskunft eines ehemaligen Mitgliedes des Notfalldienstausschusses haben auch in früheren Jahren sehr selten Sitzungen stattgefunden. Die Arbeit wurde auch damals fast vollständig von der KZV Angestellten Frau B. erledigt, heute von Frau G.

Wenn die Notfallausschussmitglieder vom Notdienst befreit würden, könnten alle Mitglieder der vielen anderen Ausschüsse, in denen teilweise viel mehr Arbeit anfällt, ebenfalls eine Notdienstbefreiung verlangen, ebenso Dutzende Mitglieder der Vertreterversammlung der KZV und der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer. Damit würde für den normalen Zahnarzt die Belastung durch Notfalldienste an Feiertagen und Wochenenden deutlich steigen.

Dr. Mechthild Schack – Nicolas Laack – Dr. Dr. Heinrich Bültemann-Hagedorn

WirEngagierenUns

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Wie sieht es in Berlin aus?

In Berlin wird zwischen zahnärztlichem und kieferorthopädischem Notdienst unterschieden.

Der Notdienst wird durch die KZV eingeteilt. Alle niedergelassenen und angestellten Zahnärzte (allein ca. 800 angestellte Zahnärzte) sind verpflichtet, hieran teilzunehmen.

Auf Antrag können Zahnärzte, die ein Amt in der KZV oder Zahnärztekammer bekleiden (standespolitische Tätigkeit) sich von der Teilnahme am Notdienst befreien lassen. Auch besondere persönliche Umstände (z. B. Pflege eines nahen Angehörigen) können zur (vorübergehenden) Befreiung vom Notdienst führen. Über diese Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Kollegen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, werden nicht mehr zum Notdienst eingeteilt.

Diese Regelung hat sich langjährig bewährt.

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Gerhard Gneist

  • Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Berlin
  • 1. Vorsitzender IUZB e.V.