Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten ist voll versicherungspflichtig – Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden (Urteil vom […]
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