Arbeitsrecht: Kündigung wegen heimlicher Tonaufnahme?
LTO, 21.03.2022: Wer seine Vorgesetzten heimlich aufnimmt, verletzt arbeitsvertragliche Rücksichtsnahmepflichten. In besonderen Situationen kann eine Kündigung deswegen aber dennoch unwirksam sein, erklärt das LAG in Mainz. Weiterführend: Personalgespräch heimlich […]
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