Abgeordnetenhaus: Approbationserteilung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland
Abgeordnetenhaus, Drucksache 19/11713
- Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Zander (CDU) vom 28.04.2022
- Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 12.05.2022
zum Thema:
Hier nur Ärzte, nicht Zahnärzte. Beantwortet werden folgende Fragen:
- Wie viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland haben in den Jahren von 2017 bis 2021 jeweils pro Jahr eine Approbation vom LaGeSo erteilt bekommen?
- Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Ärztinnen und Ärzte?
- In welchen Fachrichtungen sind diese Ärztinnen und Ärzte tätig?
- Wie lange dauert das Verfahren zur Erteilung einer Approbation im Durchschnitt?
- Wie lange ist die Wartezeit auf die Fachsprachprüfung, die von der Ärztekammer abgenommen wird, und wie viele Prüfungen können pro Jahr abgenommen werden?
- Wie oft und wie viele Kenntnisstandsprüfungen werden jährlich abgenommen und wie viele Plätze für diese Prüfungen umfasst die jährliche Kapazität?
- Wie viele Anmeldungen standen der Kapazität der Kenntnisstandsprüfung in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber und wie lange war die Wartezeit auf diese Prüfung?
- Welche Gebühren fallen für die Prüfungen und die Approbationserteilung an? Gibt es die Möglichkeit, diese Gebühren zu erlassen oder zu reduzieren, wenn sich die Antragsteller z.B. als Geflüchtete die Gebühren nicht leisten können?
- Aktuell kommen mit den Geflüchteten aus der Ukraine auch Ärztinnen und Ärzte nach Berlin. Viele von ihnen werden voraussichtlich dauerhaft in Berlin bleiben und hier arbeiten wollen. Gibt es bereits Überlegungen, wie man die Ärztinnen und Ärzte möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integrieren kann?
- Welche Maßnahmen sind generell geplant, um das Verfahren zur Erteilung einer Approbation zu beschleunigen (ggf. mit Unterstützung durch Kooperationspartner)?
- Wird ggf. die Erteilung von Berufserlaubnissen nach § 10 der Bundesärzteordnung erwogen?
Vorhergehend siehe auch: