Abgeordnetenhaus: Ukrainische (Zahn-)Ärzte in Berlin

Abgeordnetenhaus, Drucksache 19/11560

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Bung (CDU) vom 14.04.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 27.04.2022

zum Thema:

 

Frage 1. Welche Vorkehrungen hat der Senat getroffen, um den aus der Ukraine vor den russischen Kriegsverbrechen nach Berlin geflüchteten ukrainischen Ärzten und Ärztinnen, Zahnärzten und Zahnärztinnen die Ausübung ihres Berufes in Berlin zu ermöglichen?

Antwort: Der Arzt- bzw. Zahnarztberuf gehört in Deutschland zu den sog. reglementierten Gesundheitsberufen, d.h. die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs sind bundesrechtlich geregelt. Danach ist für die Ausübung von (Zahn-) Heilkunde eine staatliche Erlaubnis erforderlich, entweder die Approbation oder eine vorläufige, befristete Beruserlaubnis. Diese müssen beantragt werden. Bisher liegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als der zuständigen Approbationsbehörde keine derartigen Anträge vor.

Abweichende Sonderregelungen, Erlaubnisse zur Berufsausübung speziell für ukrainische Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte zu ermöglichen, die durch den Bundestag beschlossen werden müssten, sind bislang nicht geplant.

Da für die Erteilung einer Approbation Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C 1 [siehe: LAGeSo Ärzte und Zahnärzte sowie ÄK Berlin und ZÄK Berlin] nachgewiesen werden müssen, dürfte die Approbationserteilung in der Regel nicht kurzfristig möglich sein. Der einfachere und schnellere Weg zur Berufsausübung dürfte daher die Erteilung einer vorläufigen, befristeten Berufserlaubnis sein. Diese setzt neben dem Nachweis einer abgschlossenen (zahn-)ärztlichen Ausbildung voraus, dass ein konkreter Einsatzort gefunden wird, in dem ein/e ukrainische/r (Zahn-)Ärzt/in unter Aufsicht und Verantwortung eines/r approbierten (Zahn-)Arztes/Ärztin (zahn-)ärztlich tätig sein kann.

Sehr frühzeitig hat das LAGeSo zu diesen Fragestellungen ein Informationsblatt erstellt, das auch in die ukrainische Sprache übersetzt wurde. Auf dieses Informationsblatt wird auf der Internetseite der Senatskanzlei unter berlin.de/ukraine hingewiesen, es ist unter

zu finden.

Außerdem steht das LAGeSo in enger Verbindung mit der Ärzte- und der Zahnärztekammer, um über diese für interessierte ukrainische (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte Beschäftigungsmöglichkeiten bei deren Mitgliedern zu eruieren.

 

Frage 2: Teilt der Senat die Ansicht, dass diese zum großen Teil sehr berufserfahrenen Mediziner einen eminent wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung leisten könnten, insbesondere für die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, in der überwiegenden Mehrzahl Frauen und Kinder, zumal dadurch die noch weitgehend bestehende Sprachbarriere bei der medizinischen Versorgung überwunden werden könnte?

Antwort: Die gesundheitliche Versorgung der betroffenen Bevölkerung, darunter auch Schutzsuchende aus der Ukraine wird grundsätzlich durch das Regelsystem geleistet. Der Senat ist der Ansicht, dass medizinisches Fachpersonal aus dem Ausland eine wichtige Ressource für die medizinische Versorgung aller Patienteninnen und Patienten in Berlin ist.