BGH: Im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht

Die Überschrift haben wir aus der nachfolgenden Pressemitteilung herausgezogen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 004/2022 vom 12.01.2022 zum Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21: Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung Der […]

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Blind vor Gier?

Alexander B. war kein gewöhnlicher Staatsanwalt. … Der Frankfurter Topjurist war Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, zudem leitete er eine bundesweit einzigartige Zentralstelle für Medizinstrafsachen. B. war damit oberster Korruptionsbekämpfer des Landes […]

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