G-BA: Zweiter Bericht zu zahnärztlichen Qualitätsprüfungen veröffentlicht

Zur Beurteilung der Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen, bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war, werden seit dem Jahr 2019 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Der zweite Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) – der sich auf die Qualitätsprüfungen im Jahr 2020 bezieht – ist auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht worden. Er enthält neben den detaillierten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen auch Informationen zur Methodik der Prüfung und zu den getroffenen Maßnahmen.

Bundesweit waren 398 Zahnarztpraxen in die Qualitätsprüfung einbezogen. Sie wurden per Zufallsverfahren aus rund 13 000 Zahnarztpraxen ausgewählt, die die zu überprüfenden Leistungen bei mindestens zehn Behandlungsfällen innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet haben. Die ausgewählten Praxen waren aufgefordert, zehn – ebenfalls per Stichprobe ausgewählte – pseudonymisierte Behandlungsdokumentationen zu Behandlungsfällen zu übersenden.

  • Im Gesamtergebnis wurden bei 35 % der geprüften Zahnarztpraxen keine Auffälligkeiten oder Mängel bei der Indikationsstellung festgestellt – im Jahr 2019 waren es 27 %.
  • Geringe Auffälligkeiten oder Mängel gab es bei 42 % (2019: 39 %) der Zahnarztpraxen.
  • Erhebliche Auffälligkeiten oder Mängel konnten noch bei 23 % (2019: 34 %) der Zahnarztpraxen festgestellt werden.

Der Prüfkatalog für die Behandlungsdokumentationen und das Bewertungsschema sind in der  Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung des G-BA enthalten.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 11.04.2022