LZÄK: Eintrag ins Transparenzregister verpflichend
Landeszahnärztekammer BW, 20.04.2022:
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Für Praxen, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Partnerschaftsgesellschaft organisiert sind, ist der 30.06.2022 Stichtag. Für Praxen, die als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind, besteht auch weiterhin keine Eintragungsverpflichtung.
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