VGH Hessen zu Aids im Zahnmedizinstudium
LTO, Presseschau vom 14.04.2022:
Die FAZ [Kostenpflichtg] (Peter-Philipp Schmitt) schildert ausführlich den Fall eines HIV-infizierten Zahnmedizin-Studenten, den die Universität Marburg von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen hatte, nachdem er monatliche Bluttests verweigerte. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel billigte im Februar in einem Eilbeschluss den Ausschluss. Der Anwalt des Studenten fand den Beschluss „schockierend“, weil die Ansteckungsgefahr sehr gering sei. Er betreibt nun das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Gießen.
Beim VGH Hessen und der Landesrechtssprechungsdatenbank habe ich dazu leider nichts gefunden.
Ansonsten magazin.hiv vom 25.03.2022: