BGH stärkt Auskunftsanspruch einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs
Zu § 84a (Auskunftsanspruch) Abs. 1 Satz 1 AMG: Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass ein Arzneimittel den Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte von dem pharmazeutischen […]
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