LAG: Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung
Recht aktuell, 03.06.2024:
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Thüringer Landesarbeitsgericht 4. Kammer
Entscheidungsdatum: 28.02.2024
Rechtskraft: ja
Aktenzeichen: 4 Sa 166/23
26 – Die nachträgliche Veränderung von Daten in der elektronischen Patient*innenakte durch die Klägerin ist eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Diese ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.
31 – Zu Lasten der Klägerin ist zu berücksichtigen, dass sie als ausgebildete, staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistentin wusste, wie mit der Patient*innenakte umzugehen ist. ….
32 – Sie konnte nicht substantiiert ihren Einwand untermauern, sie habe diese Änderung anweisungsgemäß vorgenommen. … Soweit sie meint, die Physiotherapiepraxis habe die Änderung veranlasst, entlastet das die Klägerin nicht. Als staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistentin weiß sie, dass einer solchen Anweisung/Veranlassung nicht nachgegeben werden darf.