LAG: Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung

Recht aktuell, 03.06.2024:

 

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Thüringer Landesarbeitsgericht 4. Kammer
Entscheidungsdatum: 28.02.2024
Rechtskraft: ja
Aktenzeichen: 4 Sa 166/23

26 – Die nachträgliche Veränderung von Daten in der elektronischen Patient*innenakte durch die Klägerin ist eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Diese ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.

31 – Zu Lasten der Klägerin ist zu berücksichtigen, dass sie als ausgebildete, staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistentin wusste, wie mit der Patient*innenakte umzugehen ist. ….

32 – Sie konnte nicht substantiiert ihren Einwand untermauern, sie habe diese Änderung anweisungsgemäß vorgenommen. …  Soweit sie meint, die Physiotherapiepraxis habe die Änderung veranlasst, entlastet das die Klägerin nicht. Als staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistentin weiß sie, dass einer solchen Anweisung/Veranlassung nicht nachgegeben werden darf.