OLG: Versicherer darf zahnärztlichen Heil- und Kostenplan nicht unlauter missbrauen
OLG Dresden, Leitsatz: Es stellt ein nach § 4 Nr. 4 UWG unlauteres Abfangen von Parteien dar und berührt deren Recht auf freie Arztwahl, wenn ein Versicherer, der über die Kostenübernahme bei einem Heil- und Kostenplan entscheidet, seine Schlüsselposition dazu nutzt, den Patienten zu einem Wechsel zu den mit dem Versicherer in einem Netzwerk […]
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