„Der Kampf um das Geld“: BSG hat Nichtzulassungsbeschwerde der KZV Berlin i.S. Vorstands-Diäten als „unbegründet“ zurückgewiesen

Wie versprochen, hier jetzt der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen B 6 A 1/19B:

Die Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg.
Sie ist jedenfalls unbegründet.

 

Vorinstanz:

 

 

 

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03. Februar 2020

Eilmeldung: Wie wir aus der KZV erfahren haben, soll das Bundessozialgericht die Nichtzulassungschwerde der KZV Berlin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.04.2019 zurückgewiesen haben.

Wir berichten weiter, sobald uns der entsprechende Beschluss des BSG vorliegt.

Die Vertreterversammlung der KZV Berlin hat ihre nächste Sitzung am 30.03.2020.