Gastbeitrag zum VZB: Nur Machen ist krasser als Wollen!
Ein Gastbeitrag von:
Dr. Michael-A. Leuthner
Liebe Damen und Herren ZahnmedizinerInnen und Veterinäre,
in seiner Antwort vom 22. Mai 2026 auf der Webseite von BUZ 2.0 auf einen meiner Beiträge dort, hatte mich Herr Dr. med. dent. Dohmeier-de Haan als Kollege bezeichnet. Dies ist nicht richtig. Um auf seine, zumindest sprachlich wertvollen, Kommentare eingehen zu können gilt es eine gemeinsame Wissensbasis zu schaffen:
Von Juni bis November 2025 hatte ich für einen vom VZB beauftragten Dienstleister als Freiberufler gearbeitet. Der Auftrag lautete Vorgänge betreffend das „Recycling-Startup“ rPlanet Earth Holdings Los Angeles LLC zu untersuchen. Dieses stellte eines der größten Einzelinvestments des VZB dar. Aufgrund defizitärer Kenntnisse des Dienstleisters im betriebswirtschaftlichen Bereich, speziell im Finanzbereich wurde ich angefragt ob ich das Fachgebiet bei dieser Untersuchung übernehmen könne.
Meine Qualifikation hierfür sind eine aktive Lizenz als Certified Public Accountant (CPA), dies ist in den USA ein Wirtschaftsprüfer, Certified Interner Auditor (CIA) und Certified Fraud Examiner (CFE). Hinzukommen noch Erfahrungen in Restrukturierung und Betrugsuntersuchungen. Abgerundet wird dies jeweils durch universitäre Abschlüsse in Betriebswirtschaftslehre und des Maschinenbaus und einer Promotion an einem Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung. Durch die „License“ als CPA unterstehe ich den weltweiten gültigen Berufsrichtlinien für Wirtschaftsprüfer. Diese gilt u.a. für Verschwiegenheit: alle Tatsachen und Geheimnisse, die bei der Berufsausübung bekannt werden, müssen streng vertraulich behandelt werden. Deshalb kann hier nur zu Sachverhalten Stellung genommen werden die bis dato öffentlich bekannt sind. Quellen hierfür werden genannt.
Anlass für die o. g. Untersuchung waren 14 Reporte („Briefe“) die sich mit Investments des VZB befassten. Diese Reporte waren Herrn Klutke zu Beginn des Jahres 2025 in schriftlicher Form übergeben worden. Das Handelsblatt schreibt, dass im Zeitraum vom 14. Januar bis 21. Februar 2025 Herr Klutke diese 14 Reporte an den Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses des VZB weitergeleitet hatte.
Der Autor von 13 Reporte („Briefe“) war der Betriebswirtschaftler Herr M., auf den sich Herr Gneist in seinem Beitrag vom 6.11.2025 auf der Webseite der IUZB bezieht. Diese Reporte waren via eines auf der Website von BUZ 2.0 aufgeführten Links abrufbar, dieser Link funktioniert jedoch nicht mehr.
https://limewire.com/d/VauMj#jJHG3LEkGj
Herr M. dokumentierte auf Basis einer OSINT-Recherche (Open Source Intelligence ist die systematische Beschaffung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten) über risikoreiche Investitionen des VZB. Diese 13 Reporte sind aus objektiver Sicht sehr gut recherchiert und auch von Fachleuten anspruchsvoll zu lesen. Die Vermutung ist, dass ein Mediziner mit der Fülle an betriebs- und finanzwirtschaftlichen Informationen dieser Reporte heillos überfordert ist. Dies gilt analog wenn man Betriebswirtschaftlern Details über kieferorthopädische Korrekturen erläutern würde. Der 14. Report dokumentierte öffentlich erhältliche Informationen mit Stand Ende 2024 über das US-amerikanische Startup in Los Angeles und mündete in den o.a. Auftrag.
Herr Klutke schrieb am 26. Oktober 2025 auf BUZ 2.0 (Link) hierzu
„BUZ kämpft für Sie GEGEN KORRUPTION und AUSBEUTUNG unserer Renten.
Wir sind die Aufklärer.
14 Briefe an den Aufsichtsausschuss mit mehr als 250 Fragen und 1.000 Seiten Dokumentation brachten das Ausmaß der Schieflage des VZB ans Licht.“
Im ntv-Podcast, u.a. mit dem neuen VA-Mitglied Mareen Scharf, wurden einige Fakten veröffentlicht die hier wiedergegeben werden können:
- Bereits im Jahre 2008 mussten erhebliche Korrekturen beim Immobilienbestand des VZB durchgeführt werden. Hierzu wird im Geschäftsbericht 2008 auf Seite 12 charmant formuliert „Im Rahmen der Umstellung und der damit verbundenen Komplettbewertung des Bestandes waren bereits im Jahresabschluss 2008 insbesondere im Bereich der Spezialimmobilien wie Hotel und Altenheim Rückstellungen für zu erwartende Abschreibungen bei Einbringung in den Immobilienspezialfonds vorzunehmen, die das Kapitalanlageergebnis nach Kosten und Abschreibungen aus dem Kalenderjahr 2008 gegen Null reduzieren“.
- Durch Marktkonstellation wurde das Investitionsumfeld in den letzten 10 Jahren herausfordernder um eine sogenannte Mindestverzinsung zu erreichen. Festverzinsliche Anlageformen erwirtschafteten diese nicht mehr, mit der Folge, dass auch andere Versorgungswerke und Versicherer vermehrt in risikobehafte Anlagen investierten.
- Es gilt jedoch die einfache Regel: je höher die mögliche Verzinsung, je höher das Risiko.
- Direktor (und nicht Geschäftsführer) Wohltmann als „Agent“ schlug seinem „Principal“ (Verwaltungsausschuss in der Funktion und rechtlichen Form einer verantwortlichen Geschäftsführung) risikobehaftete Anlageformen dar. Beispielhafte Ergebnisse sind im Folgenden aufgeführt (die Werte stammen, wenn nicht anders angegeben, aus der Petition von Frau Scharf):
Open Petition: Berliner Aufsicht versagt – Renten retten!
- Hansegarnelen AG mit Investitionsvolumen von 16,3 Mio. EUR. Insolvenz.
- Crowdfunding-Plattform Kapilendo mit über 15 Mio. EUR. Insolvenz.
Portfolio institutionell: Zu Land, zu Wasser und in der Luft
- Engel & Völkers Digital Invest mit Investitionsvolumen von ca. 27 Mio. EUR. Insolvenz.
- Digitale Logistikplattform Cargonexx GmbH mit Investitionsvolumen von 23,6 Mio. EUR. Insolvenz.
- „Air GmbH 9,8 Mio. EUR“. Hierrüber ist via Suche nichts recherchierbar.
- Element Insurance AG: zu Ende 2023 war das VZB 80% Anteilseigner mit Investitionsvolumen von 27 Mio. EUR. Insolvenz.
- PE-Recycling rPlanet Earth mit Investitionsvolumen laut ntv-Podcast von Seiten VZB mit über 200 Mio. EUR. Laut Podcast würde ein „negatives Gutachten“ existieren das von dieser Investition „abgeraten“ hätte.
Ergänzung: Die „Association of Plastic Recyclers“ verkündete am 12. September 2025, dass rPlanet Earth den Betrieb einstellen würde. De facto eine Insolvenz.
Das kalifornische Familienunternehmen Niagara Bottling übernahm im Mai 2026 das Unternehmen rPlanet Earth käuflich vom Insolvenzverwalter.
recycling today: Niagara Bottling goes vertical with purchase of rPlanet Earth
Betrachtet man die Organisation des VZB zu Ende 2025 so wird ersichtlich, dass das Asset Management für 2,3 Milliarden Euro von 2 Personen durchgeführt wurde, davon hatte der Verwaltungsdirektor Wohltmann noch die zusätzliche Aufgabe der Verwaltungsadministration. Als Absolvent der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist zu hinterfragen ob die Ausbildung mit der Aufgabe kongruent war.
Im ntv-Podcast wurde ein Finanzexperte befragt der sich wie folgt über das „Asset Management“ des VZB äußerte:
- Keine Strategie,
- Kein Risikomanagement,
- Agieren wie ein Venture Capital,
- „Overconfidence“ in die eigenen Fähigkeiten,
- Investitionsentscheidungen hauptsächlich getroffen durch Zahnärzte und Kieferchirurgen,
- Insidergeschäfte mit Vorwurf gegen den Direktor Wohltmann.
Jeder objektiv Außenstehende wird sich also fragen welche Funktionen im Sinne von Überwachung und Korrektiv
- Vertreterversammlung
- Aufsichtsausschuss
- Verwaltungsausschuss
glauben durchgeführt zu haben. Da diese Ausschüsse, auch heute noch, allesamt mit hochqualifizierten Zahnärzten besetzt sind, können hierfür notwendige Qualifikationen und Kenntnisse für diese äußerst kritischen Aufgabenstellungen (objektiv betrachtet) nicht vorhanden sein.
Insofern münden die auf BUZ 2.0 getätigten Aussagen des frenetisch schreibwilligen Herrn Dr. Dohmeier-de Haan in einem Floskelfeuerwerk, zumal er über Jahrzehnte hinweg selbst Mitglied in körperschaftlichen Ausschüssen, insbesondere (laut IUZB) in der Vertreterversammlung des VZB als Repräsentant aller Beitragszahler, war.
Mit der „Unterschriften-Aktion für die Öffentlichkeit“ von Frau Mareen Scharf suchte sie nach eigener Aussage im ntv-Podcast eine „Lösung, dass nicht nochmals das Gleiche passiert wie schon in 2008“. Die Öffentlichkeit wird in ihrer Wahrnehmung das „Schicksal“ von Rentenzahlungen „ohnehin gut vergüteter“ Zahnärzte nicht auf Priorität 1 setzen.
Zusätzlich wird im ntv-Podcast erläutert, dass sich das „VZB selbst verzockt“ habe und somit wird sich das Interesse und Mitleid der Öffentlichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im homöopathischen Dosen bewegen. Des Weiteren wurde veröffentlicht, dass über 70% des Anlagevolumens in riskante Asset-Klassen investiert worden waren.
Verstärkt wird dies noch durch die VZB-Aussage, dass es „dringend ein „Sondervermögen des Bundes“ [benötige], um den „eingetretenen Schaden auszugleichen und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen““.
Wenn sich ein Versorgungswerk „verzockt“ soll die Öffentlichkeit Verluste kompensieren, wenn jedoch gute Ergebnisse erzielt werden profitiert allein ein Versorgungswerk? Dies würde einer Full-Service-Mentalität analog Vollkasko-Versicherung und somit einer Risikoverlagerung auf die Allgemeinheit bedeuten.
Die emotionale Regung des geneigten Hörers bzw. Lesers wird sich vermutlich zwischen verwundertem Kopfschütteln und lautem schallenden Gelächter eingependelt haben.
Diese „Naivität“ zu toppen ist zugegebenermaßen schwer, es gelingt dem VZB trotzdem:
„Es spricht vieles dafür, dass über einen längeren Zeitraum hinweg ein systemisches Aufsichts- und Kontrollversagen vorgelegen hat. In den vergangenen Jahren gab es innerhalb der Vertreterversammlung (…) durchaus wiederholt kritische Nachfragen zur Anlagestrategie und zur Risikosteuerung. Diese wurden jedoch regelmäßig mit Verweis auf externe Prüfvermerke, auf angebliche interne Expertise sowie auf Verschwiegenheitspflichten zurückgewiesen. Dadurch blieb substanzielle Kontrolle aus.“
So die Aussage des Kieferchirurgen Schieritz im Rahmen des Interviews mit Marlene Hartinger vom 16.Januar 2026. ZWP: „Ein Versorgungswerk sollte und durfte sein Geld so nicht anlegen“
Unfassbar wird es jedoch erst durch die ebenso im Rahmen dieses Interviews getätigte Aussage:
„Erst durch einen externen Rechercheimpuls Anfang 2025 wurden zahlreiche Auffälligkeiten sichtbar, die den Verdacht schwerwiegender Interessenkonflikte, gravierender Managementfehler und erheblicher Fehlinvestitionen begründen.“
D.h. das war der „Impuls“ von Herrn M. mit seinen 14 Reporte. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das VZB (in persona der VA und sein Direktor) weitere Finanzmittel in Millionenhöhe in diese abstrusen und sich jeglicher Kontrolle entziehenden Investments zu Lasten seiner ordentlichen arbeitenden Beitragszahler weitergeleitet hätte. Populärwissenschaftlich könnte man auch sagen „lustig weiter Kohle versenkt“ hätte.
Ein weiterer interessanter Punkt im Rahmen dieses Interviews mit Herrn Schieritz:
„Wir brauchen mehr unabhängige Kompetenz bei den Entscheidungen und den Kontrollen – unter anderem deshalb hat das VZB bereits eine dafür wesentliche Satzungsänderung einstimmig verabschiedet.“
Soweit die Theorie, in der Praxis hat man jedoch die neu gewählten Gremien und Ausschüssen wieder mit „overconfidenten“ Zahnärzten besetzt. Anstatt man sich externer fachlicher Kompetenz versichert hätte, rührt man wieder „in der gleichen kalten Suppe“.
Gestatten Sie mir ein einfaches Beispiel: wenn ich Zahnschmerzen oder Probleme mit meiner Kiefer habe wende ich mich an einen studierten und gut ausgebildeten Zahnarzt und nicht an einen Gas-Wasser-Installateur vulgo Klempner. Wobei wir alle wissen, dass die Wartezeiten für die Behandlung von „Problemen“ inzwischen recht ähnlich sind.
In Angelegenheiten des
- Asset Management
- Interne Kontrolle
- Risikomanagement und
- „Recovery of Assets“
ist das VZB wieder auf „Klempner-Niveau“ unterwegs, da die Mitglieder des VZB nachgewiesenermaßen nicht durch Erfolg geglänzt haben. Sie ahnen es schon, hierfür 1,1 Milliarden Belege…..
Motivationslage des Autors:
Das US-amerikanische Engagement des VZB zusammen mit den Co-Investoren in rPlanet Earth Holdings LLC, das „Märchen-Reporting“ des Direktors Wohltmann und des Vorsitzenden des VA, die testierten US-Jahresabschlüsse, die Bankkontenauszüge der US-Banken, die US-amerikanischen Steuerunterlagen, die Kommunikation mit den US-Verwaltungsbehörden und den US Juristen, als auch weit über 1000 Emails der VZB internen und externen Kommunikation waren eingehend analysiert, dokumentiert und kommentiert worden.
Zum Abschluss der Untersuchung über das VZB-US-Investment wurde ein ausführlicher Bericht erstellt und dem Auftraggeber VA in englischer als auch in deutscher Fassung übergeben. Dieser Bericht zeigt auch exemplarisch Defizite in den Genehmigungsverfahren des VZB auf. Siehe dazu auch
ZWP: „Ein Versorgungswerk sollte und durfte sein Geld so nicht anlegen“
Somit hätte man im Sinne der Beitragszahler erwarten können, dass juristische Schritte in Bezug auf rPlanet Earth Holdings LLC unternommen werden und die erarbeiteten Ergebnisse „gewinnbringend“ für das VZB zur potentiellen Wiedererlangung finanzieller Mittel verwendet werden. Somit wurde vom Autor die Presseberichterstattung, BUZ 2.0, IUZB mit hohem Interesse verfolgt. Anstatt einer Konzentration auf die beiden wichtigsten Punkte:
- Maximierung der wiederzugewinnenden Geldmittel (Asset Recovery)
- Verhinderung der Fehler der Vergangenheit und Aufbau „Interne Kontrolle“ und „Risikomanagement“ bei Neuanlagen
verliert man sich beim VZB in Schuldzuweisungen, angeblichen Konzepten und einem „weiter so!“
Dies kann nicht im Sinne der Beitragszahler mit ihren Anwartschaften und (kommenden) Rentenempfängern sein!
Durch gezielte Weiterleitung von Informationen an die Presse ist z. Bsp. auf dem LinkedIn Profil der Journalistin Karin Matussek von Bloomberg News eine Antwort von Dr. jur. Ulrich-Peter Kinzl , Anwalt bei BRP Renaud & Partner folgendes zu lesen (Link und Link):
„Das ist richtig, Frau Matussek. Wir haben für unseren Mandanten, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin („VZB“), beim Kammergericht Antrag auf gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts gestellt. Wir beabsichtigen, gegen (1) frühere Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses sowie gegen derzeit noch amtierende Mitglieder des Aufsichtsausschusses, gegen (2) die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die Risikoanalysen zu den Vermögensanlagen erstellt hat, gegen (3) den früheren Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars sowie gegen (4) das Land Berlin im Wege der Staatshaftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht – das Land Berlin übt unter anderem die Versicherungsaufsicht über das Versorgungswerk aus – vorzugehen.“
(5) Matussek berichtete ebenso auch von einer Klage gegen den vormaligen Direktor Wohltmann in Höhe von über 50 Millionen Euro.
In den USA lernt man: „Sue everybody in the chain of custody“.
Dies bedeutet jeden in der Beweismittelkette zu verklagen, oder „flappsig“ ausgedrückt mit Schrot zu schießen in der Hoffnung, dass die Garbe irgendetwas trifft. D.h. es wird der Versuch unternommen dort etwas zu bekommen „wo etwas zu holen“ sein könnte.
Die Bayerische Versorgungskammer verzeichnete in ihrer Bilanz 2025 Abschreibungen von ca. 690 Millionen Euro. Dies erfolgte aufgrund von US-Immobilieninvestments in Luxushotels, Bürogebäude und Großprojekte in Städten wie New York, Miami und San Francisco. Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen musste in den Jahren 2023 und 2024 Abschreibungen auf Immobilien und Finanzanlagen von ca. 300 Millionen Euro ausweisen. Man sollte davon ausgehen, dass bundesweit Versorgungswerke in ihren Bilanzen für das Geschäftsjahr 2025 einen zweistelligen Milliardenbetrag als Abschreibungen ausweisen werden, da vermutlich nahezu alle Versorgungswerke während der Niedrigzinsphase in risikobehaftete Assets investiert hatten.
Des Weiteren ist zu Punkt (4) konstatieren, dass in der Bundesrepublik Deutschland Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Das könnte durchaus bedeuten, dass Klagen auf Basis einer möglichen Staatshaftung aufgrund „politischer Weisung“ negativ beschieden werden. Dies gilt insbesondere für das notorisch „klamme“ Berlin. Der Senat Berlin wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Präzedenzfall für andere Bundesländer schaffen wollen, Im Übrigen hatte sich der Senat Berlin bereits schriftlich gegen eine Haftung das VZB betreffend ausgesprochen.
Abgeordnetenhaus: VZB-Altervorsorge verzockt – welche Auswirkungen erwartet der Senat…?
Herr Gneist hatte sich auf der IUZB Webseite recht negativ u.a. über die „Verbindung von Herrn Klutke zu Herrn M.“ ausgelassen. Auch andere Kommentare erregten massive Verwunderung beim Autor. Schriftlich wurde Herr Gneist vom Autor darauf hingewiesen, dass ohne diese 14 Reporte das VZB (vermutlich) weiterhin „Geld verbrennen würde“ und er sich glücklich schätzen könne, dass dieses auch im Sinne seiner eigenen Anwartschaft endlich gestoppt sei. Nach mehreren Wochen meldet sich Herr Gneist telefonisch und wider Erwarten entwickelte sich ein sehr konstruktives Gespräch. Inzwischen ist Herr Gneist nicht nur Kommentator vom Rande des Spielfeldes sondern erneut Mitglied in der Vertreterversammlung. Herr Gneist berichtete auf IUZB ausführlich über offene Punkte der kommenden Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin die am 21. Mai 2026 stattfinden sollte.
Somit wurde ihm vom Autor der Vorschlag unterbreitet als Exzerpt seiner Ausführungen eine „knackige“ professionelle Fragenliste zu erstellen. Diese könne er dann in seiner Funktion als Repräsentant der Vertreterversammlung an den VA übergeben. Dieses war als erster Schritt nicht nur einer legalen Überwachung des VA, sondern als Unterstützung und konstruktiver Zusammenarbeit zwischen VV und VA gedacht. Man war sich ja hinreichend einig darüber, dass eine solche „Überwachung“ bis dato nicht stattgefunden hatte. Diese Frageliste wurde von Herrn Gneist am 21. Mai 2026 noch auf IUZB veröffentlicht „Fragestellung pur“, sondern auch schriftlich an VV, AA und VA übermittelt.
BUZ-Berichterstatter und VV-Mitglied Dr. Dohmeier-de Haan feuerte wieder einen Beitrag voller Floskeln der zwar das „Internet füllt“ aber das VZB keinen Zentimeter weiterbringt. Diesen Beitrag kommentierte ich am 22. Mai 2026 wie folgt:
„Dieses gegenseitige Beschuldigen zwischen BUZ 2.0 und IUZB ist in der derzeitigen Krisensituation des VZB völlig kontraproduktiv.
Die Fragen die Herr Gneist aufwirft, insbesondere die nun bei IUZB angehängte Liste mit konkreten Fragen ist aus meiner Sicht völlig legitim.
Wenn seit Beginn 2025 bis dato um die 3,6 Millionen Euro für Dienstleister (Juristen, Forensiker, WP, etc.) ausgegeben wurden, so muss die Frage zu stellen sein was hier für das VZB in naher Zeit an Finanzmittel „zurückgeholt“ werden kann?
Ein schwieriger Punkt sehe ich persönlich in der Besetzung der Gremien VV, AA und VA wieder nur mit Zahnmedizinern. Man könnte fast dem Gedanken verfallen, dass die Beteiligten nichts aus der Vergangenheit gelernt haben.“
Im Beitrag vom 27. Mai 2026 berichtete Dr. Dohmeier-de Haan, dass Herr Schieritz an die Delegierten der ZÄ-Kammer Berlin berichtet habe,
„…,dass das VZB an einer umfassenden Sanierungsstrategie arbeite. Genannt wurden insbesondere Maßnahmen zur Risikoreduktion, Portfoliostabilisierung, Verbesserung der Governance-Strukturen sowie organisatorische Anpassungen innerhalb der Verwaltung.“
Seit Beginn der Reporte datiert Januar 2025 sind die o.g. Defizite bekannt und man arbeitet immer noch schwerpunktmäßig an der Aufarbeitung alter Fälle?
Mit höchster Priorität sind die beiden o.a. Punkte für die Beitragszahler zu bearbeiten!
Um den Floskeln endlich Tatsachen folgen zu lassen führt besagte Frageliste auf:
2. Regelmäßiges Reporting des VA an den VV über Wiedererlangung Finanzmittel (Asset recovery)
I. 14-tägige Statusreports anhand Excel-Liste?
II. Priorisierung, wer leitet welches Asset recovery-Projekt, Erwartungswert der Rückflüsse, kumulierte Kosten up-to-date, Status des Verfahren, Voraussetzungen, nächste Schritte, weitere Kostenschätzung?6. Die Kosten externer Dienstleister (Rechtsanwälte, Forensiker, Kommunikation etc.) sind up-to-date ca. 3,6 Mio. EUR*
I. Existiert eine Planung auf Monatsebene? Separiert nach Klagen und Aktivitäten?
II. Welche quantifizierbaren Erfolge wurden realisiert? Welche Erfolgsquoten im Verhältnis zu den Kosten gibt es
III. Existieren Forderungsklagen ehemaliger „Geschäftspartner“ des VZB? Mit welchen wird gerechnet?
IV. Welche Forderungen und Schadensersatzklagen wurden eingereicht (siehe dazu Punkt 2. II)?
V. Existiert ein Konzept beim VA des VZB um potentielle Schäden durch andere durch Geschäftspartner zu ermitteln?
VI. Existiert ein Risiko Management System (ein neuer Wirtschaftsprüfer wird Wert darauf legen)?*Korrektur: Kosten seit Beginn 2025 bis Mitte Februar 2026 betrugen 6,8 Millionen Euro.
Interessanterweise erschien am 31.05.2026, wohl überraschend für alle Beteiligten, der „Crime Podcast“ des Handelsblatts mit dem Thema „Berliner Zahnärzte-Versorgung hat mehr als eine Milliarde verloren„.
Hierbei fallen einige „Crimes“ besonders auf:
- Dem VZB ist es bis dato nicht gelungen seinem ehemaligen Direktor Wohltmann mutmaßliche Verfehlungen nachzuweisen, so dass vor dem Arbeitsgericht Berlin die Kündigungsklage scheiterte und nur eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist von 12 Monaten rechtlich möglich war. Herr Wohltmann, der für einen Verlust des VZB in Höhe von geschätzten 1,1 Milliarden Euro verantwortlich sein soll, sitzt mit einem geschätzten Jahresgehalt von 250.000 Euro daheim auf dem Sofa seiner Villa.
- Besagte Abwertungen haben bereits in 2008 stattgefunden, hier hatte das Handelsblatt schlecht recherchiert.
- Herr Wohltmann als Direktor (Agent) berichtete an die Geschäftsführung (Principal), den Verwaltungsausschuss. Ohne Genehmigung konnte er als Agent keine Investmententscheidungen durchführen. Dies ist vom Handelsblatt schlecht dargestellt.
- Die fixe Vergütung des Ex-Direktors Wohltmann wird konkret benannt, danach wird spekuliert, dass durch seine vergüteten Positionen in den Beteiligungen das Gehalt eine Million Euro p.a. betragen haben könnte. Diese Äußerung erachte ich für sehr gewagt.
- Die Klage gegen Herr Wohltmann soll mehr als 50 Millionen Euro als Streitwert beinhalten. Wenn Herr Wohltmann tatsächlich finanzielle Mittel in einer solchen Größenordnung bekommen haben sollte, so ist es nahezu unmöglich solche Mittel wieder zu erhalten wenn diese in „save haven“ auf den Bahamas, Guernsey-Inseln o.ä. transferiert werden sein sollten.
- Eine angebliche Email von Dr. Rellermeier an Herr Wohltmann wird zitiert. Da öffentlich bekannt ist, dass von den VZB-Servern Images gemacht worden sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Email von dieser Quelle stammt nahezu sicher. Eine Weiterleitung des VZB einer solchen Email an die Presse könnte einen Straftatbestand § 206 „Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses“ entsprechen. Jedenfalls wirft dies kein gutes Bild auf den VZB.
- Die Klage des VZB gegen den Senat Berlin wird dergestalt argumentiert, dass „dort eben das meiste zu holen wäre“. Auch Handelsblatt sieht die Realisierung als äußerst fragil an.
- Alle Gremien arbeiten ehrenamtlich. Gegen Gremienmitglieder Prozessgewinne zu realisieren ist nicht nur gering, sondern monetär vernachlässigbar. Hier stellt sich die Kosten-Nutzen-Frage.
- Man reißt die verschiedenen insolventen Gesellschaften an in die das VZB investiert ist bzw. war. Das größte Einzelinvestment des VZB, rPlanet Earth Holdings Los Angeles, LLC, wird jedoch nur kurz angerissen und dann ignoriert. Jedoch dürfte kein Unternehmen so detailliert analysiert worden sein wie dieses.
- Die Hinweise „externer Impulse“ kamen von Herrn M., der kein Wirtschaftsprüfer ist. Das Handelsblatt tätigt hier sehr diffuse Aussagen. Die Reporte wurden von Herrn Klutke lediglich weitergeleitet.
- Professor Dr. Wassermann wird als der große Aufklärer dargestellt. Er übernahm Daten von mehreren anderen Dienstleistern die zuvor bereits grundlegende Arbeiten geleistet hatten. Prof. Dr. Wassermann ist ebenso kein Wirtschaftsprüfer und verfügt neben der Promotion über keine weiteren Qualifikationen. Er ist Lehrkraft an einer FOM Hochschule, einer privaten, staatlich anerkannte Hochschule die sich primär an Berufstätige und Auszubildende richtet, ähnlich einer Berufsakademie. Die Bezeichnung Professor ist eine Berufsbezeichnung und keine Qualifikation. Außergewöhnliche Kenntnisse sind hier nicht erkennbar.
- Ein systemisches Kontrollversagen beim VZB über alle Instanzen hinweg wird aufgezeigt. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, dass das VZB genau so weitermacht wie bisher.
- Erste Rückmeldungen auf LinkedIn weisen in die Richtung, dass das VZB als eine „Anhäufung von Dorftrotteln“ wahrgenommen wird. Eine weitergehende persönliche Einschätzung wird dem Hörer des Podcast selbst überlassen.
Das VZB hat sich keinen Gefallen mit diesem Crime Podcast getan hat und gibt sich einmal mehr mit öffentlich Auftritten (leider) wirksam der Lächerlichkeit preis.
Zusammenfassung:
Mitglieder mit ihren medizinischen Ausbildungen werden das Versorgungswerk nicht nach vorne bringen, auch der „neue“ Herr G. als Verwaltungsdirektor, seit Mitte Sommer 2025 zugange, wird es nicht schaffen.
Um eine wirksame Maximierung des Asset Recovery bei gleichzeitiger Verhinderung der Fehler der Vergangenheit zu gewährleisten wird es zwingend notwendig sein alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Externen zu besetzen. Der Vorsitzende jedes Gremiums könnte ein Mediziner mit doppeltem Stimmrecht sein.
Für den neuen Wirtschaftsprüfer wird die von Herrn Gneist versandete und hoffentlich vom VA schnellstens beantwortete Frageliste von entscheidender Bedeutung sein.
Nur Machen ist krasser als Wollen!

Über den Autor:
Dr. Michael-A. Leuthner
Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm.
Certified Public Accountant
Certified Internal Auditor
Certified Fraud Examiner
Certified Financial Services Auditor
https://www.cpa-leuthner.com
BUZ 2.0 hatte diesen Leserbrief nicht angenommen. Wir schon.