Blame-Shifting als berufspolitische Taktik im VZB?
Unter dem Namen des Kollegen Klutke, der ja seit Neuestem stellv. Vorsitzender im Verwaltungsausschuss (VA) ist, wurde jetzt auf der Webseite seines Verbandes zunächst eine „Zusammenfassung“ des internen VZB-Mitgliederrundschreibens vom 04.08.25 veröffentlicht. Warum er das für notwendig hält, obwohl ja mittlerweile Tausende von VZB-Mitgliedern das Schreiben schon über eine Woche in ihrem VZB-Postfach haben, erschließt sich dem Leser nicht. Scheinheilig wird in seinem Text auf eine „Vielzahl von Medienberichten“ verwiesen, die „zur Verunsicherung von Mitgliedern“ geführt haben und auf den „Wunsch nach (noch) mehr Transparenz“.
Wenn die Presse instrumentalisiert wird…
Wenn man sich die Historie der Presseveröffentlichungen der letzten Monate über unser Versorgungswerk anschaut, muss man feststellen, dass eine ungewöhnlich hohe Anzahl, nicht nur die Bonität unseres Versorgungswerk herabsetzende Berichte, auffällig häufig gespickt mit Insiderwissen, veröffentlicht wurden. Merkwürdigerweise kulminierten diese Art von Presseberichten in ihrer Dichte immer zeitlich um die zusätzlich angesetzten Vertreterversammlungen, in denen eine Mehrheit in der VV nach und nach 5 von den 6 Mitgliedern des Verwaltungsausschusses abwählten, um dann vier aus ihrer eigenen Mitte (Klutke, Miletic, Lips, Felke) dafür neu in den VA zu wählen. Die ominösen zeitlichen Zufälle gipfelten dann am 04.08.25 darin, dass ein internes Mitgliederschreiben am Folgetag schon in der öffentlichen Presse zitiert wurde. Die Abwahlen begründet der Koll. Klutke damit, dass der VA nur so „handlungsfähig“ bliebe.
Keine Handlungsfähigkeit ohne Bremen
Fakt ist, dass der Kammerbereich Bremen gar nicht im aktuellen VA vertreten ist, da die Mehrheit der Berliner und Brandenburger Vertreter einfach mal beschlossen hatten, den Bremer Kollegen abzuwählen, ohne dass Bremen die Chance hatte, eine/n geeignete/n Nachfolger/in vorzuschlagen. Dies auch noch in einer VV, in der die Bremer Vertreterin aufgrund der kurzen Ankündigungsphase nicht anwesend sein konnte. Das ist nicht nur schlechter Stil, es schränkt die Handlungsfähigkeit des VA ein und ist in einer eigentlich von 3 Zahnärztekammern getragenen Versorgungseinrichtung zutiefst undemokratisch. Dabei betont der Kollege Klutke und besonders auch sein Verbands- und Wahllistenkollege Dohmeier (Vorsitzendes Mitglied der VV) das Thema „demokratische Legitimation“ immer besonders. Warum werden die beiden hier (wieder) ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht?
Wie ist es um die Handlungsfähigkeit des VA tatsächlich bestellt? Fragen Sie den stellv. Vorsitzenden Klutke einmal danach, welches der jetzt nur noch 5 VA-Mitglieder denn aktuell ein Mandat zur notwendigen Interessenwahrung des VZB in den Unternehmen wahrnimmt, an denen unser VZB beteiligt ist? Und fragen Sie, an welchen Gremiensitzungen der Unternehmen diese bisher tatsächlich teilgenommen haben, um sich über den aktuellen Stand informieren zu lassen und ggfs. notwendige Entscheidungen treffen zu helfen? Sie würden sich über die Antwort vermutlich sehr wundern, denn diese passt so gar nicht zu „handlungsfähig“. Ggfs. wird es später nochmal notwendig werden, die CEO´s all dieser Unternehmungen dazu konkret zu befragen.
Fakten statt leerer Floskeln
In seinem zusätzlich noch veröffentlichtem „redaktionellen Kommentar“ mit der Überschrift „die neuen Brüder im Geiste“, schreibt der Kollege Klutke u.a. von nur „singulären höheren Renditen“ die in der Vergangenheit erwirtschaftet worden seien, und zwar unter (zu) hohen unternehmerischen Risiken. Fakt ist, dass über die letzten 10 Jahre eine durchschnittliche Nettorendite von 4,1% p.a. erwirtschaftet wurde, die damit über dem Rechnungszins von 3% liegt und sogar die äußerst schwierigen Coronajahre mit einbezieht. Dynamisierungen von Renten und Anwartschaften waren dadurch möglich.
Schauen wir mal in ein Protokoll einer VV (13.11.21). Darin findet man 17 x (!) den Begriff „Risiko“ in unterschiedlichen Bezügen. Zwei Sätze sollen hier zur Abrundung zitiert werden:
„“ …sind die Kosten für die Erstellung von zwei Depotanalysen enthalten, die aufgrund der Risikostufe 3, in der sich das VZB befindet, zu erstellen sind“ (TOP 3, Bericht des VZB zu den eigenen Verwaltungskosten) und ein Zitat in Bezug auf den Vertreter Klutke unter dem Tagesordnungspunkt „Mittelverwendung“: „Herr Klutke merkt an, dass unter dem Corona-Aspekt sich ggf. die Sterbetafeln hinsichtlich der Längerlebigkeit verändern könnten und fragt, warum dann die 0,97 % Risikopuffer nicht ausgeschüttet werden können?“ (TOP 6, Mittelverwendung). Diese beiden Aussagen zeigen, dass den Vertretern zum einen natürlich bekannt war, dass das VZB mit seinem Anlageportfolio in der höchsten ABV-Risikostufe 3 lag und zum zweiten, dass der Kollege Klutke z.Zt. der Corona-Wirtschaftskrise durchaus bereit war, vom VZB aus Risikovorsorge zurückgehaltene Risikopuffer, aufzulösen (ABV = Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke).
Absurder Vorwurf – von Fakten widerlegt
Darüber hinaus geht auch sein Vorwurf, „die Mitglieder der früheren Gremien würden ihre Verantwortung in den Hintergrund drängen“ völlig an der Realität vorbei.
Fakt ist, dass die von ihm pauschal vorverurteilten Gremienmitglieder die korruptionsrechtliche Untersuchung ihrer eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit selbst im Februar 2025 beauftragt und die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Ermittlungsbehörden veranlasst haben. Diejenigen, die sich selbst nach vielen Jahren Gremientätigkeit (teils in der VV, teils im AA) immer noch als nur „angeblich informiert“ bezeichnen und während einzelner VV nachweislich zu wesentlichen Tagesordnungspunkten keinerlei Fragen oder Nachfragen gestellt hatten, sehen kurioserweise Verantwortung nur bei allen anderen.
Nach fast 20 Jahren VV, noch immer nur „angeblich informiert“?
Die VZB-Analen weisen z.B. für den Kollegen Dohmeier aus, dass er mit einer ca. dreijährigen Unterbrechung, seit bald 20 Jahren Mitglied der VV und seit über 4 Jahren deren Vorsitzendes Mitglied ist. Er und die Brandenburger Kollegin Jödecke (stellv. Vorsitzendes Mitglied der VV) sind die Mitglieder der VV, die mit Abstand die längste Dienstzeit, die meiste Erfahrung und folglich das meiste Wissen haben. Wenn jemand über so viele Jahre in den Vertreterversammlungen sitzt, die Geschäfts- und Prüfungsberichte und die Jahresabschlüsse erhält, studiert und erläutert bekommt, sowie jede Möglichkeit zum kritischen Hinterfragen hat und auch Sitzungsgelder beansprucht, jetzt aber erklärt, nur „angeblich informiert“ zu sein, dann darf man sich doch fragen, ob das wirklich plausibel sein kann oder eher der Versuch eines Blame-Shiftings ist?
Doppelmoral: Transparenzerfordernis gilt nur für die anderen
Der stellv. Vorsitzende des VA stellt 3 weitere, eigene Feststellungen ins Zentrum seines Textes:
Die Krise des VZB sei nicht das Werk der letzten Monate, sondern in Fehlern eines längeren Zeitraums über viele Jahre hinweg begründet, gleichzeitig behauptet er, ohne dafür Beweise vorzulegen, dass der Aufsichtsausschuss seine Kontrollpflicht nicht ausreichend wahrgenommen habe. Zudem betont der Kollege immer wieder, wie wichtig Transparenz sei.
Auch hier wird der Kollege seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Würde er die von ihm selbst postulierten Punkte tatsächlich ernst nehmen, dann sollte er darüber aufklären, warum das Wirken seines jüngst in den VA gewählten VA-Kollegen Felke, der von Mai 2017 bis 2021 Mitglied im Aufsichtsausschuss war, nicht in die internen Untersuchungen mit einbezogen wurde? Nach dem Verständnis des Kollegen Klutke läge der Schluss nahe, dass der Kollege Felke während seiner AA-Zeit in Kontrollprozesse eingebunden war, die auch das Eingehen von unternehmerischen Beteiligungen durch das VZB betrafen. Schaut man in die Chronologie der VZB-Beteiligungen, dürfte man erkennen, dass einige, der jetzt von den „Aufklärern“ als problematisch angesehenen Unternehmensbeteiligungen während der AA-Zeit des Kollegen Felke rechtlich verbindlich eingegangen wurden. Auch ein weiteres, 2021 ausgeschiedenes VA-Mitglied, genau wie der Kollege Felke, ebenfalls Mitglied im selben berufspolitischen Verband wie der VA-Vorsitzende Schieritz (Freier Verband), war rund 8 Jahre lang im VA aktiv. In diesen Zeitspannen sind Beschlüsse zur Eingehung von Beteiligungen gefasst worden, die noch heute im Portfolio enthalten sind und zu denen laut Klutke, jetzt „externe Fachgutachten“ eingeholt werden, in denen auch die „Einhaltung der Regeln“ untersucht werden soll.
Nicht Emotionen, sondern Fakten entscheiden lassen
Fakt ist: Transparenz ist absolut notwendig! Transparenz sollte aber nicht willkürlich oder interessengesteuert begrenzt werden, sondern ohne Ansehen der Person, Geltung haben. Transparenz, die nur in Bezug auf andere gefordert wird und nicht die mit einbezieht, mit denen man sich nach der Kammerwahl eine Koalition ausrechnet, ist nicht nur unkollegial und unaufrichtig, sondern ein Teilaspekt des Blame-Shiftings.
Und um es noch einmal sehr deutlich zu sagen: Es gilt das grundlegende Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung, und zwar so lange, bis das Gegenteil durch Gerichte zweifelsfrei bewiesen wurde. Es ist zunächst der Abschluss der eingeleiteten Untersuchungen abzuwarten, um dann die bestandsfesten Ergebnisse bewerten zu können. Sollte sich daraus Strafwürdiges ergeben, ist dies selbstverständlich und natürlich ohne Ansehen der Person zu sanktionieren – das werden die Ermittlungsbehörden schon von Amts wegen tun. Sollte allerdings ein solcher Nachweis nicht geführt werden können, werden Fragen an die derzeit Verantwortlichen zu stellen sein, die ebenso transparent im Kreise der VZB-Mitglieder kommuniziert werden sollten.
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.
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