IUZB Fragen und weitere Lösungsangebote für unser gemeinsames Versorgungswerk
Betrifft: Delegiertenversammlung am 21.05.2026
TOP 5. Versorgungswerk
Die IUZB ist unzufrieden mit der Transparenz der Arbeit des AA´s und des VA`s und hat Sorge, ob diese Krise mit den Besten und mit der besten Methode bewältigt wird. Wir wollen den 11.000 Mitgliedern eine Stimme geben, um ihnen die direkte Möglichkeit zu verleihen, was mit ihrem Geld gerade passiert. Das ist ein fundamentales Grundrecht jedes Mitglieds.
Wir haben diese Fragen auf unserer Webseite www.IUZB.de geladen, um Mitgliedern die Chance zum Nachlesen zu geben.
Wir bitten daher um Beantwortung der unten aufgeführten Fragen durch den VA:
1. D&O – Versicherungssschutz-Freigabe
Die IUZB sieht die Verweigerung des Versicherungsschutzes (Rechtsschutz) für die Kollegen, die in zurückliegenden Wahlperioden ein Amt im VA oder AA bekleideten und die dafür verklagt werden sollen vom VA wegen vermeintlicher Fehler, die sie in Ausübung ihrer Funktion begangen haben sollen, als falsch an.
Wir werden in der VV den Antrag an den VA stellen, den Versicherungsschutz sofort freizugeben und zuvor ergeht die Aufforderung zur Unterstützung bereits jetzt an die Mitglieder des amtierenden AA´s und VA´s und der DV der ZÄK Berlin.
Wir fordern schon jetzt: Geben Sie bitte den Versicherungsschutz sofort frei!
Begründen Sie Ihre Verweigerungshaltung, die die Kollegen finanziell an den Rand des Ruins bringt, weil sie sich bereits jetzt gegen die ersten Klageschritte mit eigenem Geld verteidigen müssen!
Die Begründungen für eine Freigabe dazu im Einzelnen:
1) Das VZB hat den ehrenamtlichen und ja branchenfremden Gremienmitgliedern Schutz zugesagt und muss auch zu dieser Zusage stehen. Dabei muss auf Gleichbehandlung aller ehrenamtlichen Zahnärzte abgestellt werden. Lediglich die Ausdehnung auf den ehemaligen Direktor des VZB Wohltmann nach dem gegen ihn ergangenen arbeitsrechtlichen Urteil ist nicht gegeben, zumal er nicht ehrenamtlich aktiv war und Herrschaftswissen hatte.
2) Eine nachträgliche pauschale Versagung des Rechtschutzes wäre eine, mit den deutschen Rechtsgrundsätzen nicht vereinbare rechtswidrige Vorverurteilung der Kollegen, da in keinem Fall eine bestandsfeste Verurteilung vorliegt.
3) Zumal es nicht unmöglich ist, dass die nachfolgenden Gremienmitglieder, die für die unkollegiale Versagung des Versicherungsschutzes verantwortlich sind, sich selbst später einem entsprechenden Schadensersatzanspruch ihrer Vorgänger gegenübersehen könnten.
4) Für die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen reicht ein Anfangsverdacht. Die hier gemeinten Kollegen des vorherigen VA´s haben die internen Untersuchungen und die proaktive Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft selbst beauftragt! (wir berichteten am 08.08.2025)
5) Der Schutz der ehemaligen ehrenamtlichen VZB-Gremienmitglieder darf im Nachhinein grundsätzlich nicht von der Zustimmung eines neu gewählten VA abhängen, da damit faktisch ein Schutz nicht sicher gegeben ist, was wiederum auf alle sich im Ehrenamt engagierenden Zahnärzte und Zahnärztinnen abschreckend wirkt und zur Folge haben kann, dass kaum noch Kandidaten bereit sein werden, für ein solches Amt zu kandidieren (wie man am 18.4. ja sah).
6) Die Versicherungsverträge sehen Rückzahlungsverpflichtungen für die versicherten Personen vor, falls am Ende durch ein Gericht doch eine bestandsfeste Verurteilung erfolgen sollte.
2. Die Arbeit des VA´s erfolgt weiterhin ohne Transparenz für die Vertreter der Vertreterversammlung im VZB. Wir stellen folgende Fragen und bitten um Antwort für alle Vertreter der Vertreterversammlung des VZB und somit für alle VZB- Mitglieder:
1) Fortlaufende Krisenunterrichtung der VV
Wir werden in der VV des VZB´s den Antrag stellen, dass der VA und der AA gerade in diesen Krisenzeiten die VV alle 14 Tage über die Aktivitäten am Markt und den neuesten juristischen Entwicklungen in Form einer fortlaufenden Exceltabelle informiert. So ist sichergestellt, dass die Vertreter der Mitglieder in der VV tatsächlich mitlenken können. Diese Forderung entspricht dem Geist, der in den laufenden Chats vieler Mitglieder zum Thema VZB wahrnehmbar ist und im Übrigen auch von dem VA-Mitglied Frau Mareen Scharf in ähnlicher Form vor ihrem Eintritt in den VA gefordert wurde. Wie steht der VA zu dieser Forderung?
2) CFRV:
Das mit der Bewertung unserer Anlagen betraute CFRV hat mit seinen beiden Protagonisten, die Herren Professoren Wassermann und Dimler, keine geprüften Wirtschaftsprüfer. Dennoch bewerten sie zurzeit die gesamten Anlagen des VZB.
a) Wie wurden das CFRV seiner Zeit beauftragt? Nach welchen Kriterien entschied man sich für reine Controller und nicht für Wirtschaftsprüfer?
b) Ist sichergestellt, dass CFRV bewährte Bewertungsprinzipien berücksichtigt?
c) Nach welchem System bewerten das CFRV? Besonderes Augenmerk ist z.B. dem Niederstwert- und gemildertem Niederstwertsystem zukommen zu lassen, um Abschreibungen mit optimalen werterhaltenden Effekt vorzunehmen. Wird dieses Prinzip konsequent angewandt? Eine Offenlegung gegenüber der VV ist sinnvoll, da sie die Vertreter der Mitglieder sind, die sich nicht persönlich „einmischen“ können.
d) Denn noch immer wissen die Mitglieder nicht, wie hoch Belastungen bezüglich zukünftiger Minderungen der Anwartschaft und der Beitragserhöhung ausfallen können. Wie hoch wäre eine sehr pessimistische Schätzung?
e) Ist daher alles getan, um Bewertungen der Anlagen durch CFRV in diesem Sinne werterhaltend durchzuführen?
3) Geplante oder bereits umgesetzte Klage des VZB gegen Kollegen in vorherigen Gremien des AA´s und VA´s
a) Nach welchen Kriterien werden die ehemaligen Kollegen des AA´s und VA´s vom VZB verklagt werden?
b) Werden Sie nach dem Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) §21 (2), wonach die Mitglieder der Organe der Versorgungseinrichtung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften – oder werden sie nach dem Aktienrecht verklagt werden? Aus unserer Sicht können, sollten und dürfen unsere Kollegen im AA und VA und VV nur nach dem Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) §21 (2) verklagt werden. Im Falle anders formulierter Klagen fordern wir den VA auf, zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten eine Klagerücknahme zu veranlassen.
4) Die Rechtsanwaltskosten der vom VZB beauftragten Rechtsanwälte, um Schadensersatzforderungen durchzusetzen, sind exorbitant hoch.
a) Wie hoch sind diese pro Monat, welche Kosten werden durch die verschiedenen groß angelegten Klageentwürfe in der Zukunft zu erwarten sein?
b) Wo wurden bislang Verluste dadurch minimiert? Mit welchen Erfolgen rechnet das VZB? Wie schätzt es die Erfolgsquoten im Verhältnis zu den Kosten und dem Zeitaufwand ein?
c) Welche aktuellen Forderungsklagen ehemaliger „Geschäftspartner“ des VZB gegen das VZB sind bekannt, mit welchen Forderungen ist noch zu rechnen?
d) Wie schätzt der VA die Chancen der Abwehr dieser Forderungen ein?
e) Umgekehrt stellen wir die Frage, gegen welche Firmen vom VZB Schadensersatzklagen formuliert wurden?
f) Gibt es ein Konzept im VA oder in der Geschäftsführung, VZB -Schäden durch Geschäftspartner zu ermitteln, um mit etwaigen noch ausstehenden Schadensersatzsummen für das VZB rechnen zu können? Welche Zwischenergebnisse liegen vor?
5) In der Verwaltung gab es zuletzt einen Stau an Bearbeitungen von Rentenanträgen
So z.B. wurden den Rentenbescheiden keine Berechnungserläuterungen beigelegt und Anfragen danach hängen in der monatelangen Warteschleife:
a) Wie sieht der VA die Unregelmäßigkeiten und welche Maßnahmen werden ergriffen, um derer Herr zu werden?
6) Der Direktor des VZB Herr Geenen ist neu im Team.
a) Gab es eine Ausschreibung für seinen Posten?
b) Warum konnte er sich gegen andere durchsetzen?
c) Welche Qualifikation kann er vorweisen, die ihn für diese schwere Aufgabe auszeichnen?
d) Hat er zu ehemaligen oder bestehenden Geschäftspartnern des VZB Kontakte auf geschäftlicher Ebene gehabt und/oder immer noch?
e) Hat er ein Konzept, wie er die kolportierten 1,1 Milliarden Verluste wieder ausgleichen will?
Hier ist für alle Mitglieder wichtig, wie das neue Führungsteam agieren will. Das würde die besorgten Mitglieder beruhigen.
7) Portfoliomanagement
Letztlich ist in der jetzigen Satzung vorgesehen, dass eigentlich nur zwei festangestellte Mitarbeiter, der Direktor und der Portfoliomanager, die Geschäfte führen. Verantwortlich für Anlageentscheidungen bleiben jedoch ganz allein die Mitglieder des VA´s, die alle keine Profis im Finanzwesen sind. Aus unserer Sicht ballt sich sehr viel Verantwortung auf Ehrenamtsträger.
a) Wie steht der VA zu der Idee, diese Anlageentscheidungen komplett in die Hand für Profis zu geben, auch wenn es dafür weitere Satzungsänderungen geben müsste?
b) Hat er Vermögensanlagemodelle, die in verschiedener Form von großen Finanzinstituten wie der Deutschen Bank in den diversen Formen angeboten werden recherchiert, hat er sie geprüft?
8) Vollrechtsfähigkeit des VZB
a) Wie steht der VA zur Vollrechtsfähigkeit des VZB?
b) Wurden Machbarkeitsstudien veranlasst, um etwaige Vorteile gegenüber der jetzigen Teilrechtsfähigkeit darzustellen?
9) Mitglieder Direktbeteiligung
a) Wie steht der VA zur Idee, die Mitglieder zeitnah zu befragen, ob sie mit dem Krisenkonzept des VA´s übereinstimmen oder eigen Ideen haben?
b) Wie steht der VA zu der Idee, die Mitglieder abstimmen zu lassen, ob die Vollrechtsfähigkeit und Vollprofessionalisierung umgesetzt werden sollte?
c) Diese beiden Fragen gehen auch explizit an alle Kammerpräsidentinnen der drei Kammern: über die Kammern könnte man die Mitglieder sehr gut und zeitnah befragen. Das verstehen wir unter Transparenz und Mitgliederdemokratie. Einen passenden ausformulierten Fragenkatalog würden wir als Entwurf jederzeit zur Verfügung stellen.
d) Würden Sie, Frau Präsidentin Ermler, Frau Präsidentin Schletter und Frau Präsidentin Göpner-Fleige dieser Befragung zustimmen und umsetzen?

Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung
des VZB

Alternativformulierung (Fragestellung „pur“):
Fragen an den VA des VZ Berlin
1. Es existiert keine Director & Officers-Versicherung?
I. Ist Freigabe und Abschluss einer D&O-Versicherung geplant bzw. beschlossen?
2. Regelmäßiges Reporting des VA an den VV über Wiedererlangung Finanzmittel (Asset recovery)
I. 14-tägige Statusreports anhand Excel-Liste?
II. Priorisierung, wer leitet welches Asset recovery-Projekt, Erwartungswert der Rückflüsse, kumulierte Kosten up-to-date, Status des Verfahren, Voraussetzungen, nächste Schritte, weitere Kostenschätzung?
3. CFRV (Center for Financial Reporting and Valuation GmbH, Berlin)
„Mehrfach wurde inzwischen unzutreffend berichtet, dass es sich bei dem CFRV oder insbesondere unserem Geschäftsführer Prof. Dr. Holger Wassermann um Wirtschaftsprüfer handele. Dies trifft nicht zu. Das CFRV ist eine im Bereich der Rechnungslegung und Bewertung tätige Unternehmensberatung, wir sind jedoch keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.“ Von Website CFRV.
I. Nach welchen Kriterien entschied der VA das CFRV zu beauftragen?
II. Warum wurden in dieser Krisensituation kein WP beauftragt (die Presse impliziert ja WP)?
III. Wie ist sichergestellt, dass das CFRV bewährte Bewertungsprinzipien anwendet?
4. Sicherstellung des Werterhalts der Assets des VZB
I. Wie ist der Werterhalt der Assets gewährleistet?
II. Wie werden Entscheidungen für neue Assets getätigt? Werden Fachleute einbezogen?
IV. Existiert ein Schätzung über zukünftige Minderungen der Anwartschaft und der möglichen Beitagserhöhungen? ausfallen können. Wie hoch wäre eine sehr pessimistische Schätzung?
5. Geplante oder bereits umgesetzte Klage des VZB gegen Kollegen in vorherigen Gremien des AA und VA
I. Nach welchen Kriterien werden die ehemaligen Kollegen des AA und VA vom VZB verklagt werden (Einsicht in die Klage)?
6. Die Kosten externer Dienstleister (Rechtsanwälte, Forensiker, Kommunikation etc.) sind up-to-date ca. 3,6 Mio. EUR
I. Existiert eine Planung auf Monatsebene? Separiert nach Klagen und Aktivitäten?
II. Welche quantifizierbaren Erfolge wurden realisiert? Welche Erfolgsquoten im Verhältnis zu den Kosten gibt es
III. Existieren Forderungsklagen ehemaliger „Geschäftspartner“ des VZB? Mit welchen wird gerechnet?
IV. Welche Forderungen und Schadensersatzklagen wurden eingereicht (siehe dazu Punkt 2. II)?
V. Existiert ein Konzept beim VA des VZB um potentielle Schäden durch andere durch Geschäftspartner zu ermitteln?
VI. Existiert ein Risiko Management System (ein neuer Wirtschaftsprüfer wird Wert darauf legen)?
7. In der Verwaltung des VZB existiert ein Stau an der Bearbeitung von Rentenanträgen
I. Welche Maßnahmen werden zur Lösung ergriffen?
8. Neubesetzung des Dienstposten „Direktor VZB“ durch Herr Geenen ist erfolgt
I. Existierte eine Ausschreibung für diese Funktion?
II. Der Dienstposten war interimistisch durch zwei Personen besetzt, nach welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung zugunsten Herr Geenen?
9. Portfoliomanagement ist gem. jetziger Satzung durch zwei festangestellte Mitarbeiter besetzt
I. Existiert ein Konzept neue Anlageentscheidungen in die Hand für Fachleute zu geben? Existiert ein Konzept für hierfür notwendige Satzungsänderungen?
II. Möchte man ansonsten weiterhin Anlageentscheidungen in der Hand von Mitgliedern des VA belassen, die als Zahnärzte vermutlich eine Fachleute im Anlagewesen sind? Soll somit weiterhin die Verantwortung bei den Ehrenamtsträgern liegen?
10. Vollrechtsfähigkeit des VZB ist (noch) nicht gegeben
I. Plant der VA die Änderung zur Vollrechtsfähigkeit des VZB?
II. Wurden Machbarkeitsstudien veranlasst, um etwaige Vorteile gegenüber der jetzigen Teilrechtsfähigkeit darzustellen?
11. Eine Direktbeteiligung der Mitglieder des VZB ist derzeit nicht existent
I. Existiert ein Konzept Mitglieder zeitnah zu befragen, ob sie mit dem Krisenkonzeption des VAs übereinstimmen oder eigen Ideen haben?
II. Existiert eine Planung Mitglieder abstimmen zu lassen, ob die Vollrechtsfähigkeit und Vollprofessionalisierung umgesetzt werden sollte?