Masernschutzgesetz: Pflichten für (Zahn-)Arztpraxen

DZW, 25.02.2020:

Ab dem 1. März 2020 herrscht de facto eine Impfpflicht in deutschen (Zahn-) Arztpraxen, Schulen und Kitas. – Weiterlesen

 

KBV:

Impfpflicht gegen Masern ab 1. März 2020

Das geplante Masernschutzgesetz bringt auch für Vertragsärzte Änderungen mit sich.

Praxispersonal muss Masernimpfung nachweisen

Medizinisches Praxispersonal, das ab dem 1. März 2020 eingestellt wird, muss einen ausreichenden Impfschutz gemäß der STIKO-Empfehlungen beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für Mitarbeitende, die schon länger beschäftigt sind, endet die Frist am 31. Juli 2021.