Artikel 45 der Verfassung von Berlin – Rechte der Abgeordneten
Wir sind für eine demokratische Zahnärztekammer! Artikel 45 der Verfassung von Berlin – Rechte der Abgeordneten (1) Das Recht des Abgeordneten, sich im Abgeordnetenhaus und in den Ausschüssen durch […]
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