Hat die neue Ausnahmeverordnung des Bundes zur Gleichstellung von vollständig geimpften und genesenen Personen mit denen die negativ getestet wurden Einfluss auf unsere Testpflicht als Arbeitgeber?
Die uns Berliner Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen auferlegte Testpflicht im Hinblick auf uns selbst und unsere Mitarbeiter wird durch Berliner Landesrecht begründet (§ 6a und § 6b der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). In § 6c der Verordnung (Ausnahmen für Testpflicht und Nachweis eines negativen Tests) ist bereits eine Ausnahme für Geimpfte enthalten. Allerdings gibt es in Absatz […]
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