IUZB Positionspapier zur Zukunft unseres Versorgungswerkes: Erläuternde Zusammenfassung
Wir möchten unsere Idee, die innere Verfassung unserer Satzung mehr an das Aktiengesetz anzulehnen, wie in unserem Positionspaper vom 10.02.2026 bereits vorgestellt, kurz und knapp zusammenfassen:
Unsere internen Regelungsstrukturen (alle Geschäftsordnungen für Mitglieder, Aufsichts- und Geschäftsführungsausschuss, aber auch die Satzung selbst) weisen gravierende Mängel auf. Klar definierte Kompetenzzuteilungen, Berichtspflichten, interne Kontrollen, Aufsichtspflichten sowie eine Liste erlaubter bzw. genehmigungspflichtiger Handlungen existieren bestenfalls ansatzweise. Darin liegt die wesentliche Ursache für unser Desaster. (Man konnte dem Grunde nach machen, was man wollte …)
Unsere heutigen internen Strukturstufen – Vertreterversammlung, Aufsichts- und Verwaltungsausschuss – sind zwar bereits strukturell identisch mit denen des Aktiengesetzes – Hauptversammlung HV, Aufsichtsrat AR, Vorstand V – (obwohl unsere Rechtsform öffentlich-rechtlich ist), es fehlen jedoch fast alle der dazugehörenden Regelungselemente.
Für uns gibt es daher nur eine Lösung – insbesondere, um in Zukunft sicher aufgestellt zu sein: Wir übernehmen einfach die einschlägigen Regelungselemente des Aktiengesetzes. Dieses wurde 1937 verabschiedet und wird bis heute von Tausenden von deutschen Aktiengesellschaften reibungslos angewendet.
Natürlich ist Missbrauch dadurch nicht ausgeschlossen; aber mit einer solchen inneren Verfassung wird es sehr viel mehr Kontrolle und Verhinderung eines Betrugsversuches geben.
Keineswegs wird mit einer solchen an das Aktiengesetz angelehnten inneren Verfassung die Notwendigkeit ausgehebelt, sich an Anlagerichtlinien zu halten und stattdessen gewagte Renditen anzusteuern. Vielmehr werden die Anlagerichtlinien in Zukunft besser integriert und kontrolliert werden.

Gerhard Gneist
Mitglied der VV des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.
