IUZB Positionspapier zur Zukunft unseres Versorgungswerkes

Nach langer und schwieriger Recherche hat die IUZB ein Positionspapier zustande gebracht, das unser VZB in die richtige Zukunft führen könnte.

Diskutieren Sie die Vorschläge mit Ihren Kollegen in Berlin, Brandenburg, Bremen und an allen Orten, wo unsere VZB-Mitglieder sitzen.

Das Positionspapier hat nicht das Ziel, „Schuldige“ zu benennen. Wir wollten tiefer schauen: gibt es eine strukturelle Schwäche, die einfach nicht zu einer professionellen Führung eines Versorgungswerkes passt? Arbeit bleibt vor uns, herauszufinden, wie hoch die Verluste wirklich sind und wie man sie eventuell doch im bestmöglichen Rahmen minimieren kann. Da muss es in Zukunft transparenter zugehen als bisher:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder unseres gemeinsamen Versorgungswerkes,

am 19.02.2026 findet die nächste Delegiertenversammlung in der Zahnärztekammer statt. Tagespunkt wird die Wahl der Berliner Vertreter für die Vollversammlung des VZB sein.

Nachdem die Kammerwahlen und die Neubesetzung des Vorstandes erfolgt sind, müssen wir nun dringend die für unser Versorgungswerk erforderlichen Maßnahmen besprechen und beschließen.

  • Wir rufen alle wahlberechtigten Delegierten und auch alle VZB-Mitglieder zum Diskurs unserer Vorschläge auf!
  • Ein „Weiter so!“ darf es nicht geben!

Wir müssen zurück- und nach vorn blicken, um Wege aus der Krise des VZB aufzuzeigen und zu gehen.

Blicken wir zunächst zurück:

Es war kein schicksalhaftes Unglück, was zur Finanzkatastrophe unseres Versorgungswerkes geführt hat. Es war die fast logische Folge von unklaren Verantwortlichkeiten, fehlenden Kontrollmechanismen, rudimentären Berichtspflichten, ungenügendem Vieraugenprinzip. Unsere heutigen Satzungen – trotz der Satzungsänderungen vom 29.11.2025, die im Wesentlichen in 8 Punkten auf unsere Vorschläge zurückgehen – und Geschäftsordnungen sind in diesen essentiellen Punkten vollkommen unzureichend.

Unsere bestehenden Geschäftsordnungen für die Vertreterversammlung („VV“), den Aufsichtsausschuß („AA“) sowie den Verwaltungsausschuß („VA“) haben schwere Mängel. Unsere heutige innere Verfassung (auf neudeutsch „corporate governance“) ist in einem katastrophalen Zustand. Redaktionelle Änderungen reichen da nicht.

Was also ändern?

Unsere heutige Rechtsform (Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts) kann erhalten bleiben, daran müssen wir nichts ändern. Was wir aber dringend ändern müssen, ist unsere innere Struktur mit klaren Regelungen in den oben genannten Punkten. Über Jahrzehnte bewährte und komplett vorliegende Regelungen bietet das deutsche Aktiengesetz. Einzige Änderung: an die Stelle der Aktionäre und deren Hauptversammlung treten bei uns die Mitglieder-Vertreter und deren Mitgliedervertreterversammung („MV“, die der alten Definition der „VV“ entspricht).  Zur inhaltlichen Klarstellung wird der heutige Aufsichtsausschuß ersetzt durch einen aktienrechtlichen Aufsichtsrat, und der heutige Verwaltungsausschuss wird ersetzt durch den aktienrechtlichen Vorstand.

(Unsere heutige Regelung, daß nur Zahnärzte Organmitglieder werden können, kann durch die Bestellung von externen Sachverständigen jeweils in einen Beirat erweitert und somit beibehalten werden.)

Dann gelten die klaren und eindeutigen Regelungen des Aktiengesetzes in Sachen Befugnisse, Verantwortungen, Berichtspflichten und Kontrollrechten.

Demnach besteht die Vertreterversammlung („VV“) aus 15 Personen (12 Zahnärzten/innen und 3 externen Sachverständigen als Beiräte). Die VV wählt und bestellt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beschließt über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Die VV wird regelmäßig über den Geschäftsgang unterrichtet und beschließt über satzungsmäßige Themen.

Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Personen, 4 Zahnärzten/innen und 2 externen Sachverständigen.

Hauptaufgaben des AR sind die Bestellung des Vorstandes, die Überwachung der Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung sowie der verabschiedeten Planungen. Der AR ist gleichzeitig der Anlageausschuss, der die Anlagepolitik kontrolliert.

Dieser genehmigt die vom Vorstand vorgelegte Anlagenplanung für die nächste Periode, die Volumenlimits für die einzelnen Assetklassen, Aufnahme neuer Assetklassen, nimmt Berichte über problematische einzelne Assets entgegen und kontrolliert die Einhaltung der genannten Punkte. Hierfür liefert der Vorstand in regelmäßigen Abständen detaillierte Berichte. Der AR wirkt mit an der Bestellung des Wirtschaftsprüfers und des umfassenden Prüfungsauftrages, der auch die Bewertung aller Assets umfasst.

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, einem Zahnarzt/in zuständig für allgemeine Verwaltung, einen Aktuar (externer Versicherungsmathematiker im Rang eines Prokuristen), einem Vorstand für Kapitalanlagen (externer ausgewiesener Profi ebenfalls im Range eines Prokuristen).

Die externen Organmitglieder bzw. Prokuristen erhalten eine marktübliche Vergütung (dies kann auch für die Zahnärzte/innen als Organmitglieder eingeführt werden).

Alle Organmitglieder und auch die VV erhalten die jährlichen WP-Berichte.

Unser Versorgungswerk ist zu groß und zu wichtig, als daß es weiter uncontrolled herumirrlichtern könnte.

  • Wir bringen diese Anpassung der Satzung und die Änderungen der Geschäftsordnungen jetzt vor der Wahl der Berliner Vertreter für die neue VV ein, um die großen Fragen (Bilanz 2024, Mitgliederbelastungen ,zukünftige  Investmentpolitik) mit einer neuen Satzung und einer neuen inneren Struktur anzugehen.

Ob bis dahin die Bilanz für das Jahr 2024 vorliegen wird, entzieht sich unseren Kenntnissen. Es ist für uns auch nicht ersichtlich, wer diese erstellen wird. Beauftragt waren für 2023-2025 Baker und Tilly. Der noch amtierende VA misstraut jedoch dem amtierenden AA und den beauftragten WP Baker und Tilly. Gut möglich, dass Ebner&Stolz mit der Bilanz 2024 vom amtierenden VA beauftragt wurden. Ebner&Stolz werden wohl wie in den Jahren zuvor dann mit Bewertungen arbeiten, die das VZB liefert.

Es ist zwingend, dass der neue VA und die neue VV eine Bilanz vorliegen haben, die nicht vom jetzigen VA im hegemonialen Stil selbstgerecht und im Alleingang beauftragt wurde, sondern von einem anerkannten WP aufgestellt worden ist, und der auch alle Assets bewertet hat. Dieser so aufgestellte Jahresabschluss wird vom WP testiert und muss von der neuen VV festgestellt werden.

Sollte der mit der Bilanzerstellung für das Jahr 2024 beauftragte WP nicht selbst eine Assetbewertung durchgeführt haben, so wäre es zwingend, diesen WP  genau damit  zu beauftragen (nachdem der alte VA genau aus offensichtlichen Gründen diese Prüfung nicht beauftragt hatte). Jeder Jahresabschluss muss einen Hinweis enthalten, wer welche Bewertungen und nach welchem Prinzip vorgenommen hat.

  • Es ist Eile geboten!
  • Wir schlagen vor, dass die neue VV so bald als möglich zusammenkommen soll (idealerweise im März) und eine Satzungsänderung beschließt.

Die neuen 12 Vertreter VV haben außerdem die Befugnis, die neuen Mitglieder des AR (ZÄ +Beiräte) zu wählen. Zusammen mit dem neuen AR werden die Mitgliedervertreter dann den neuen Vorstand wählen und bestellen.

Außerdem müssen wir dabei Beschluss fassen über die Erweiterung der Mandatierung unseres WP, die vorgeschlagene innere Neuordnung zu begleiten.

  • Diese Änderungen brauchen die Zustimmung aller VZB-Mitglieder! So viel Demokratie und Neuanfang sollten wir wagen!
  • Dann können wir die neuen Berliner Vertreter für die VV wählen!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

 

 

Gerhard Gneist

Mitglied der VV des VZB

1. Vorsitzender IUZB e.V.