EuGH-Urteil: Urlaub ist vererbbar
Leitsatz:
Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen.
Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.
Weiterführend:
- Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 164/18 vom 06. November 2018
- Spiegel, 06.11.2018: EuGH-Urteil: Urlaub ist vererbbar