Offener Brief an Herrn Schieritz und den Verwaltungsausschuss des VZB
Sehr geehrter Herr Schieritz,
sehr geehrte Mitglieder des Verwaltungsausschusses,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.07.2026.
Ihren Aussagen, dass die Vertreterversammlung (VV) vom Verwaltungsausschuss (VA) gesetzlich und satzungsmäßig korrekt und regelmäßig unterrichtet wird ist – aus unserer Sicht als Vertreter – schlicht nicht der Wahrheit entsprechend.
In der Satzung des Versorgungswerks Berlin vom 21.03.2026 ist festgehalten:
„Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versorgungswerkes.“
Dies bedeutet nicht nur, dass sie nicht übergangen, bzw. ignoriert werden kann, sondern sie ist vielmehr schon aus dem demokratischen Grundverständnis der Mitglieder heraus über wichtige Themen zu unterrichten. Fragen der VV sind den von ihr eingesetzten Organen Aufsichtsausschuss (AA) und VA umfassend und empfängergerecht zu beantworten.
Als Kontrollinstanz der Anteilseigner (beitragszahlende Mitglieder) hat sie gemäß § 3 (1) der Satzung auszugsweise die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
3. die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses,
4. die Entlastung der Mitglieder des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes,
5. die Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen, über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen und über die allgemeine Rentenbemessungsgrundlag.
Diesen Aufgaben kann die VV nur gerecht werden, wenn eine entsprechende Unterrichtung erfolgt.
Die Art und den Umfang der Unterrichtung kann nicht der VA willkürlich festlegen. Gemäß Ihren schriftlichen Ausführungen nach hat der vom VV eingesetzte VA in allen wirtschaftlichen Themen offenbar allein zu entscheiden. Ihrem Verständnis nach reicht die einmalige Unterrichtung der VV durch den VA über das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, um den Jahresabschluss entgegenzunehmen und die Mitglieder des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes zu entlasten.
Hier herrschen Ihrerseits gewaltige Defizite und wir empfehlen einen Blick in die Satzung zu werfen um sich über die Regelungen und Vorschriften klar zu werden. Insbesondere im Hinblick auf die vergangenen Ereignisse ist nach unserer Auffassung nach besonders ratsam, dass die VV das ganze Geschäftsjahr über ihrer Kontrollfunktion nicht nur nachkommt sondern diese auch aktiv durchführt.
Neben den satzungsmäßigen Kontrollrechten und Informationsrechten der VV dürfen wir Sie an den von Ihnen proklamierten Ansatz der Transparenz zwischen den Gremien als Bedingung für einen echten Neuanfang nach den Verwerfungen der letzten Jahrzehnte erinnern. Gerade Sie hatten pressewirksam ein Versagen sämtlicher Organe des VZB kritisiert. Um eine (auch von Ihnen vehement geforderte) Transparenz zu erhalten zählen unter anderem die Übermittlung angeforderter Unterlagen und Aufstellungen gemäß unserem Schreiben.
Aus heutiger Sicht wirkt es mehr als befremdlich, dass das ehemalige Gremienmitglied Herr Klutke als damaliges Mitglied der VV sich am 14.02.2025 an den damaligen AA-Vorsitzenden Herrn Vocks wandte und Fragen beantwortet haben wollte. Zum damaligen Zeitpunkte legitimierte er seine Fragen an den AA-Vorsitzenden Vocks in allen vierzehn Münch-Briefen so, wie es hier beispielhaft für den Brief Nr. 11 zur Unternehmensgruppe 12.18 aufgeführt wird: Seine Begründung war sinngemäß, dass erst damit die VV ihrer Aufgabe nachkommen könnte, den Mitgliedern des VA und AA Entlastung (auch zu diesem Geschäftsbereich) zu erteilen, siehe dazu:
Quelle: 26.10.2025 Klutke (BUZ 2.0) → https://limewire.com/….
Klutke benannte dabei klar die Überforderung der VV, wenn sie nicht rechtzeitig, voll umfassend und satzungsmäßig ihrer Kontrollpflicht nachgehen könne. Er benannte auch die Notwendigkeit, den Prozess der Zusammenarbeit zwischen VA und VV optimal in aller Interesse zu gestalten. Die jeweiligen VV-Versammlungen wären demnach schnell ineffektiv und überfordert, wenn sie erst in der VV-Sitzung Kenntnis von Vorgängen erhielte und eine Kontrolle dann unter Zeitdruck stattfinden müsste. Dem können wir uns nur anschließen: wichtige komplexe Themen müssen mit der VV mit genügend zeitlichem Vorlauf und Prozessstrukturen vor der jeweilige nächsten VV-Sitzung auf Verlangen seitens der VV ausführlich diskutiert werden. Gerade die Erweiterungsklage der Kanzlei BRP Renaud bezeichnet den künstlich aufgebauten zeitlichen Druck als eine der Ursachen für fehlende Transparenz und Kontrolle.
Da die Folgen der von uns angesprochenen Themen in unserem Brief an Sie für die Beitrags- und Anwartschaftshöhen der Mitglieder existentiell sind, werden wir nicht von unseren Forderungen nach Beantwortung abweichen.
Ihr Schreiben zeigt nach unserer Meinung interessanterweise für alle beitragszahlenden Mitglieder die nicht akzeptable und gesetzeswidrige Auffassung Ihrer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Gneist
Dr. Jörg Meyer
Mitglieder der Vertreterversammlung

