Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße im Arzthaftungsprozess, weil ein Informationsgefälle auszugleichen ist
In einem Arzthaftungsprozess hat das zuständige Gericht in besonderem Maße für ein faires Verfahren zu sorgen, weil es typischerweise ein Informationsgefälle zwischen der ärztlichen Seite und dem Patienten gibt, das […]
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