ZÄK Berlin: Rückkehr in die AAZ würde ad hoc zu einer Anhebung der Vergütungen in Höhe von 300,00 Euro bis 350,00 Euro monatlich zzgl. Arbeitgeberanteil zu den Sozialsystemen führen
Am 20. Februar 2014 hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen für alle ab dem 01.07.2014 gültigen Neuverträge beschlossen. Bei bestehenden Ausbildungsverträgen ist davon auszugehen, dass, sofern keine Anpassungsklausel vereinbart wurde, weiterhin jene Ausbildungsvergütung gilt, welche im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Eine Erhöhung für bestehende Verträge liegt dann im freiwilligen Ermessen der […]
» Weiterlesen