Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen
RA-Online.de, 11.06.2024: Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen Einfaches Bestreiten des Zugangs genügt nicht —– OVG NRW, Az 10 […]
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