Muss eine Unterschrift lesbar sein oder Buchstaben erkennen lassen?
Hier mal sehr gut erklärt:
refrago: Muss eine Unterschrift lesbar sein oder Buchstaben erkennen lassen?
BGH:
- Beschluss vom 11.04.2013, Az. VII ZB 43/12 / Leitsatzentscheidung
- Beschluss vom 26.04.2012, Az. VII ZB 36/10 / Leitsatzentscheidung
- Beschluss vom 27.09.2005, Az. VIII ZB 105/04 / Leitsatzentscheidung
- Urteil vom 08.10.1991, Az. XI ZB 6/91 (ra-online)
Die Vielzahl der Entscheidungen zeigt aber auch das (unnötige) Streitpotential:
- „Ordentlich“ unterschreiben kann also nicht schaden. 🙂