Doktortitel vor Nachname in Pass und Ausweis wird gestrichen

FAZ, 14.02.2024:

Grund sind der

„Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen ICAO…“

Und in diesem Rechtszusammenhang:

Es gab bereits mehrere Anläufe, das Vorhaben umzusetzen, unter anderem im Zuge der Guttenberg-Affäre im Jahr 2011. Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof hätten geklärt, dass der Doktor kein Namensbestandteil sei und deshalb niemand einen Anspruch darauf habe, damit angesprochen zu werden, erklärt der Petitionsausschuss des Bundestages. Wie die Saarbrücker Zeitung schildert, wurde die Petition zur Entfernung des Doktortitels an die Bundestagsfraktionen weitergereicht.

Diesbezüglich weiterführend:

Ein verbreitetes Missverständnis ist allerdings, dass der „Dr.“ – anders als der „Professor“ – ein Namensbestandteil sei. Das ist er nicht, wie Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht schon vor mehr als 50 Jahren entschieden haben. Vielmehr handele es sich nur um einen akademischen Grad.

Aber, so die FAZ weiter:

Für Arbeitnehmer gilt eine Besonderheit. Das Bundesarbeitsgericht urteilte nämlich im Jahr 1984, diese hätten „aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes“ einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen von ihnen erworbenen akademischen Grad „im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet“. Das leiteten die Bundesrichter aus der „Achtung des Ansehens und der sozialen Geltung“ der Beschäftigten her.