Prüfer dürfen ihre Meinung ändern
LTO, 30.01.2024:
- Vierjährige Hängepartie um Strafrechtsklausur:
Prüfer dürfen ihre Meinung ändern
Weiterführend:
Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschlss vom 14.12.2023, Az. 6 B 12.23
Leitsätze:
1. Ob Rechtsschutz gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen durch die Erhebung einer Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zu suchen ist, richtet sich nach der Ausgestaltung der konkreten Prüfungsordnung.
2. In einem in zulässiger Weise angestoßenen Überdenkensverfahren sind die Prüfer nicht auf die Berücksichtigung jeweils für sich genommen durchgreifender Einwände beschränkt.