Die „Jedermenschantwort“ des Kammervorstands
Mit Schreiben vom 20.12.2017 hat der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin ein Auskunftsbegehren von drei Mitgliedern der Delegiertenversammlung (Wahlliste IUZB) vor dem Hintergrund ihrer Eigenschaft als Delegierte zurückgewiesen und damit für Unsicherheit gesorgt. Hier nun die im Kammerschreiben angekündigte und heute bei uns eingegangene gesetzliche Pflichtbeantwortung unserer Fragen im Rahmen des Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Die Beantwortungspflicht […]
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