KZV-Wahlauswertung: Ohne Rechtsgrundlage und mit Datenschutzmängeln
Der Vorstand der KZV Berlin berichtete in der MBZ 02-2017 von einer Auswertung der Wahl zur Vertreterversammlung der KZV Berlin vom 15. Juni 2016.
Die IUZB bewertete diese „Wahlauswertung“ mangels einer Rechtsgrundlage als datenschutzrechtlich unzulässig und – im Hinblick auf einen möglichen Wettbewerbsvorteil der Vorstands-Wahllisten FVDZ und VdZvB bei der Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 01. Dezember 2016 – als bedenklich. Denn allein schon das Wissen, wer gewählt hat und wer nicht, bietet für eine Wahlliste die Möglichkeit der gezielten Ansprache von Nichtwählern, zumal, wenn es sich eventuell auch noch um eigene Mitglieder handelt.
Die IUZB beantrage daher am 17. Mai 2017 eine datenschutzrechtliche Überprüfung dieser „Wahlauswertung“ bei der unabhängigen Berliner Datenschutzbeauftragten.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat jetzt abschließend folgendes festgestellt:
Die in Rede stehende Datenbankabfrage anhand der mitgeteilten Nummern zur Erstellung der Statistik, stellt eine Nutzung von Sozialdaten dar, für die keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben Ihre Beschwerde daher zum Anlass genommen gegenüber der KZV einen datenschutzrechtlichen Mangel gemäß § 26 Abs. 2 BlnDSG festzustellen. […]
- Bei Namen, Alter, Geschlecht und Tätigkeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte handelt es sich […] grundsätzlich im Sozialdaten.
- Entgegen der Annahme der KZV waren diese Daten trotz der Ersetzung des Namens mit einer fortlaufenden Nummer auch weiterhin personenbeziehbar […]
- Ungeachtet dessen handelt es sich zudem um ein ausgesprochen „schwaches“ Pseudonym […] kann das Pseudonym von jedem aufgelöst werden, der über die Mitgliederliste verfügt […]
Folgen hat die Mängelfeststellung für den Vorstand der KZV und diejenigen Mitarbeiter, welche die „Wahlauswertung“ vorgenommen haben, jedoch nicht. Die KZV ist lediglich aufgefordert, der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber zu bestätigen, dass ihre Ausführungen bei zukünftigen Wahlen berücksichtigt werden.
- IUZB: Beschwerde vom 17. Mai 2017
- Berliner Datenschutzbeauftragte: Überprüfungsergebnis vom 09. Februar 2018
Rückblick:
- IUZB, 08. Mai 2017: „Sie nennen es „Wahlanalyse“ und erröten nicht!“ von Dr. Helmut Dohmeier de-Haan