Antwort der ZÄK Berlin auf unsere Offene Anfrage zum Sachstand des Umzugs der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Berlin
Sehr geehrter Herr Gneist,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die Nachfrage zum Stand der Umzugsplanung. Herr Dr. Heegewaldt bat mich, Ihre Email zu beantworten und Ihnen seine Grüße zu übermitteln.
Zum Stand des Umzugs ist mitzuteilen, dass im Nachgang der Diskussion bei der Delegiertenversammlung im vergangenen Mai die Verhandlungen mit der Eigentümerin des Deutschlandhauses weitergeführt wurden. Hierbei wurde durch meine Person im Auftrag des Vorstands versucht, den Mietpreis weiter abzusenken und insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Raumnutzungen (Büronutzung, Lagerflächen, DV-Saal) unterschiedlich „auszupreisen“. Im Ergebnis wurde unser Vorschlag, einen unterschiedlichen Mietpreis für unterschiedliche Flächennutzung anzusetzen, abgelehnt und in der Folge die Verhandlungen bis zum Herbst d.J. ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme ist noch nicht erfolgt.
Gleichzeitig hat der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin sowohl mit dem VZB als auch mit der KZV Berlin Gespräche geführt, inwieweit eine gemeinsame Immobiliennutzung denkbar und möglich wäre. Hier hat sich herausgestellt, dass eine bauliche Verdichtung in der Georg-Wilhelm-Str. 16 bauplanungsrechtlich möglich wäre. D.h. neben einer eigenen neuen Immobilie für die Zahnärztekammer Berlin und dem Verbleib in der Stallstr. 1 wird zur Zeit auch die bauliche Erweiterung des Zahnärztehauses in der Georg-Wilhelm-Str. geprüft. Der Vorteil dieser letztgenannten Lösung für die Mitglieder von Kammer und KZV liegt auf der Hand, Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von DV/VV-Saal, Empfang etc. wären in nicht unerheblichem Maße vorhanden. Die rechtlichen und finanziellen Anforderungen und Auswirkungen sind hier allerdings noch nicht beurteilbar.
Hinsichtlich der weiteren Nutzung der Stallstraße bis zu einer Entscheidung der Delegiertenversammlung und des Vorstands über einen Umzug kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Büronutzung in der Stallstraße weiter arbeitsrechtlich zulässig und „atmosphärisch zumutbar“ verdichtet und den Mietvertrag über das Jahr 2017 hinaus stillschweigend verlängert haben. Vorteil dieser Option war und ist es, dass durch die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages lediglich jeweils für ein Jahr eine Verlängerung zu den bisherigen Mietkonditionen eintrat, wir aber die notwendige Flexibilität erhalten, auch einen Umzug weiter zu denken. Auch behalten wir die Verlängerungsoption über fünf weitere Jahre und könnten diese bei Bedarf nutzen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen mit den vorausgehenden Ausführungen beantworten konnte, stehe Ihnen ansonsten gern für Nachfragen auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Fischdick
Geschäftsführer der Zahnärztekammer Berlin
11. September 2017
————
Wir bedanken uns für die schnelle Beantwortung. Urlaubsbedingt konnte die am 11.09. übermittelte Antwort leider erst heute veröffentlicht werden.