Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Neue Regelungen für die Zahnarztpraxen ab 24.11.2021 (Update: In BW ausgesetzt)
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz mit den neuen Corona-Regeln wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Die LZÄK BW hat Ihnen alle für die Zahnarztpraxis geltenden neuen Regelungen nachfolgend übersichtlich zusammen gestellt: Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Neue Regelungen für die Zahnarztpraxen Hier geht es direkt zum Infektionsschutzgesetz
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