Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erklärt Zinsumlage für die Honorareinbehalte 1997 bis 1999 der KVZ Berlin für rechtswidrig
In den Jahren 2001 und 2002 hatte die Interessengemeinschaft Zahnärzte Berlins (IZB) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht, dass die Honorareinbehalte der Jahre 1997 bis 1999 an die von uns vertretenen Zahnärzte zurückgezahlt werden mussten. Laut Auskunft der KZV Berlin belief sich deren Gesamtbelastung auf rund 19 Mio. €. Dieses Geld stand der KZV […]
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