KZV Berlin-Motto: Das steht uns zu ! – Was schert uns eine aufsichtsrechtliche Beratung?
Wenn ein Vorsitzender einer Vertreterversammlung einer (zahn-)ärztlichen Körperschaft vor Eintritt in die Tagesordnung unter dem zustimmenden Gemurmel der meisten Anwesenden die nichtmedizinische Öffentlichkeit ausschließt, dann muß der nicht eingeweihte Beobachter […]
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