KZV Berlin: Einspruch gegen das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Februar 2011 / Sehr wichtiges Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes

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Die Zusammensetzung des Organs einer Selbstverwaltungskörperschaft, das Satzungsbefugnis besitzt, muss den aus dem Demokratieprinzip folgenden Grundsätzen der Spiegelbildlichkeit und der Diskontinuität Rechnung tragen.

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