Weiter so – der KZV-Vorstand schon wie zu Hause in unseren Taschen

Dass der KZV-Vorstand und seine Verbündeten im Berliner Verband das Wahlergebnis für die neue Vertreterversammlung als Signal für die Fortsetzung des bisherigen Kurses gewertet haben, ist ersichtlich.
Und dieses Signal soll nun umgehend in klingende Münze umgesetzt werden.
Der Entwurf des Vorstandes für seinen neuen Dienstvertrag liegt auf dem Tisch und bestätigt sämtliche Befürchtungen:

  1. Der Vorstand möchte gerne die lästige Festlegung loswerden, er schulde für seine hauptamtliche Tätigkeit seine gesamte Arbeitskraft. Er bestätigt damit die Befürchtungen, dass er es damit in den vergangenen Jahren sowieso nicht so genau genommen hat. Jetzt soll eine „vollumfängliche und gewissenhafte“ Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben ausreichen. Nun, bei geschickter Delegierung dürfte damit die „hauptamtliche Tätigkeit“ des Vorstandes zu einem lukrativen Nebenjob mutieren.
    Und die Notwendigkeit, sich für anderweitige Tätigkeiten die Zustimmung der Vertreterversammlung zu sichern, soll auch entfallen. Zuletzt war Pochhammer darüber gestolpert. Soll nicht wieder vorkommen…
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  2. Die jährlichen Bezüge werden um genau 24,25 Prozent angehoben. Pro Jahr 175.000 Euro sollen uns unsere Nebenerwerbs-Zahnwirte wert sein. Zwar fallen 34.000 Euro weg, die zum Ausgleich für Sozialversicherungsabzüge gezahlt wurden, aber diese sollten auch beim nächsten Vertrag wegfallen, da war sich die Vertreterversammlung am 10.1.2005 einig. Und auch der Vorstand erinnert sich – und hat die 34.000 Euro in Erfüllung dieser Überlegungen einerseits gestrichen und andererseits umgehend auf die Jahresvergütung aufgeschlagen.
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  3. Am Ende der Tätigkeit winkt dann dem Vorstandsmitglied ein Übergangsgeld in Höhe von maximal 87,5 T€, um den Übergang in eine Zahnarztpraxis zu ermöglichen – die im Zweifel ohne größere Einbußen weiter gelaufen ist.
    Bis heute sind uns die zahnärztlichen Vorstandsmitglieder eine Antwort darauf schuldig, in welchem Umfang sie ihre Zahnarzt-Praxis weiter und nebenher betreiben. Wer sollte sie auch überprüfen ? Der Hauptausschuss wurde im Vorfeld sämtlicher Kontrollbefugnisse beraubt und auch die Vertreterversammlung macht in ihrer Mehrheit weiter so.
    Und dieses „Übergangsgeld“ soll auch winken, wenn das Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet, durch Eigenkündigung oder durch Rauswurf.
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  4. Und im Vorübergehen – die Mehrheit der Vertreterversammlung merkt ja eh nichts – wird noch schnell der höchst umstrittene Anspruch der 2005 aus der Ehrenamtlichkeit in die Hauptamtlichkeit wechselnden Vorstandsmitglieder auf ein Übergangsgeld (sie erinnern sich, das hatten sie damals zurückzuzahlen versprochen) vertraglich bestätigt und mit dem Übergangsgeld des Dienstvertrages verbunden.
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  5. Dass dann die Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall verdoppelt wird (auf sechs Monate, statt bisher drei) und das Übergangsgeld auch bei dauerhafter Dienstunfähigkeit gezahlt werden soll, überrascht kaum noch und rundet den Skandal ab.
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  6. Ach ja, die Reisekosten… Spesenritters Liebstes …. Nun, da will sich der Vorstand zukünftig nicht mehr an die einkommenssteuerlichen Höchstgrenzen halten. Da soll in Zukunft die Erstattung nach dem tatsächlichen Aufwand erfolgen – ohne jede Grenze.
    Das ist zumindest so offen wie dreist – was soll der Geiz ? es ist ja nicht unser Geld…

Das ist also der Vorschlag der beiden bisherigen Vorstände.

Man kann gespannt darauf sein, wie sich der Freie Verband in seiner ganzen Seriosität damit arrangiert. Sein Vorstandsmitglied soll sicherlich genauso versorgt werden. Wessen Wohl liegt dem Freien Verband wohl mehr am Herzen, das seines Funktionärs oder das der Berliner Vertragszahnärzte?

Die beiden Vorstände aus dem Berliner Verband jedenfalls machen weiter so. Sie haben diese Frage längst beantwortet.

Wir machen auch weiter so – und bleiben dran…

Gerhard Gneist

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