BSG: Zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag möglich
Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist die Möglichkeit geschaffen worden, lediglich mit hälftigem Versorgungsauftrag an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilzunehmen. Damit können einem Arzt oder Zahnarzt auch zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag […]
» Weiterlesen