Angestellte Zahnärzte aufgepasst! – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss bei Arbeitgeberwechsel neu beantragt werden!
Die Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner aus Dresden, weist auf mehrere Urteile (Nummer 3,4 und 5) des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 hin:
Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten aufgepasst! –
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss auch bei Arbeitgeberwechsel neu beantragt werden! – lesen
Beachten Sie dazu bitte auch die Mitteilung des VZB in der MBZ Januar 2013 auf Seite 25.