Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber
Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um eine […]
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