Bestehende Urlaubsansprüche dürfen künftig nicht mehr verjähren. Was das EuGH-Urteil bedeutet, ordnet der Jurist Michael Fuhlrott ein / BAG Terminvorschau für den 20.12.2022
Morgenpost, 12.12.2022:
Bundesarbeitsgericht, Terminvorschau 20.12.2022:
- 9. Senat:
09:00 Uhr: 9 AZR 245/19 – Umfang des Urlaubsanspruchs
11:00 Uhr: 9 AZR 266/20 – Verjährung von Urlaubsansprüchen
12:00 Uhr: 9 AZR 401/19 – Bestehen eines Urlaubsanspruchs
Vorhergehend: