Reform des Zahnmedizinstudiums fortsetzen: Synchronisierung des ersten Abschnittes der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im aktuellen Novellierungsverfahren der ÄApprO umsetzen

Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:

TOP-Nr. : 7.5
Antrag – Nr.: : 1
Betr.: : Reform des Zahnmedizinstudiums fortsetzen: Synchronisierung des ersten Abschnittes der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im aktuellen Novellierungsverfahren der ÄApprO umsetzen
Antragsteller : Vorstand der Bundeszahnärztekammer
Haushaltsauswirkungen : Keine

Wortlaut:

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der ursprüngliche Kabinettsentwurf der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, ZApprO-NEU vom 02.08.2017, soll gemäß der Entschließung des Bundesrates vom Juni 2019 vollständig umgesetzt werden.

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung, das federführende Bundesministerium (BMG) sowie die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) deshalb auf, die Reform des Zahnmedizinstudiums fortzuführen und eine Synchronisierung des ersten Abschnitts der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im aktuellen Novellierungsverfahren der ÄApprO umzusetzen.

Die finanzielle Ausgestaltung der Reform ist in den Länderhaushalten sicherzustellen.

Begründung:

Da im Juni 2019 ein wesentlicher Kernpunkt der ZApprO-Novelle – die gemeinsame Ausbildung in Zahn- und Humanmedizin in bestimmten Studienabschnitten – vom Bundesrat zurückgestellt wurde, ist diese nunmehr gemäß der Entschließung des Bundesrates in beiden Verordnungen (ÄApprO und ZApprO) vorzusehen. Dafür soll der schriftliche Teil des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach dem 4. Fachsemester festgesetzt werden und umgehend in die anstehende Überarbeitung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) aufgenommen werden.

Die Angleichung der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin über eine sogen. Innovationsklausel ist freiwillig und nicht zielführend.

Vielmehr sollte eine Synchronisierung des ersten Abschnitts der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im Novellierungsverfahren der ÄApprO umgesetzt werden. Für eine einheitliche schriftliche ärztlich-zahnärztliche Prüfung im ersten Abschnitt der Ausbildung müssten einige wenige Bereiche des ersten Abschnitts des Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkataloges Zahnmedizin (NKLZ) und Medizin (NKLM) synchronisiert werden. Diese Aufgabe wird bereits von zahnärztlichen Arbeitsgruppen beim Medizinischen Fakultätentag bearbeitet.

Allgemeinmedizinische Kenntnisvermittlung in der universitären Ausbildung von Studierenden der Zahnmedizin ist eine Voraussetzung für eine auch zukünftig hohe Qualität einer flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung. Ein gemeinsamer Ausbildungsteil Medizin/Zahnmedizin führt zu einem tieferen wechselseitigen Verständnis von Ärzten und Zahnärzten für die jeweiligen Fachgebiete. Durch gemeinsame Lehrveranstaltungen können an den Hochschulen Synergien erschlossen werden. Zudem würde es bei einem Doppelstudium zur Einsparung redundanter Vorlesungszeiten und Prüfungen im jeweils anderen Studiengang führen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: einstimmig

Dagegen:

Enthaltungen: