Punktwert der GOZ
Aus der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer vom 04/05. Juni 2021:
TOP-Nr. | : | 7.3 |
Antrag – Nr.: | : | 1 |
Betr.: | : | Punktwert der GOZ |
Antragsteller | : | Vorstand der Bundeszahnärztekammer |
Haushaltsauswirkungen | : | Keine |
Wortlaut:
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, den seit 1988 unveränderten Punktwert der GOZ unter Berücksichtigung der Steigerung sämtlicher praxisspezifischer Kosten sofort deutlich anzuheben und jährlich an die Kostenstrukturentwicklung anzupassen.
Begründung:
Der Gesetzgeber kommt seit über 30 Jahren seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß Zahnheilkundegesetz (ZHG), den Punktwert der GOZ der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen, nicht nach. Insbesondere den seit Februar 2020 nochmals massiv gestiegenen Hygienekosten ist durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: einstimmig
Dagegen:
Enthaltungen: