Wie befürchtet, bei der neuen Form der Ergebnis-Protokollführung, „verflüchtigt“ sich fast alles ins NICHTS

Sehr geehrter Herr Kollege Heegewaldt,
sehr geehrter Vorstand,

entsprechend § 1 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin, erhebe ich fristgrecht Einspruch gegen das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 23. Mai 2019.

Zu TOP 2) Protokollgenehmigung

Ein Protokoll kann erst genehmigt werden wenn es vollständig ist – diesem Protokoll fehlt der Bericht des Vorstandes – insofern kann nach erfolgreichem Einspruch eine Genehmigung nicht erfolgt sein.*

Zu TOP 4) Bericht Philipp-Pfaff-Institut (Geschäftsjahr 2018)

Einen Bericht zum Geschäftsjahr 2018 gab es nicht – alle in der DV vorgelegten Zahlen und berichteten Ereignisse betrafen die Jahre bis 2017 bzw. in einem Punkt – Anschaffung der Mikroskope – das Jahr 2019.

Wir erwarten von der Geschäftsführung des Philipp-Pfaff-Institut einen Bericht zum Geschäftsjahr 2018.*²

Zu TOP 6a) Antrag: Weiterbildungsordnung

Die in der Einladung als TOP übermittelte Weiterbildungsordnung wurde nach Diskussion verändert. Es fehlt erstens die Angabe über diese Diskussion als solche und zweitens, es fehlt die neue Textfassung der verabschiedeten Weiterbildungsordnung. Es ist dadurch nicht nachvollziehbar, welche Änderungen vorgenommen wurden und worüber die Delegiertenversammlung somit inhaltlich überhaupt abgestimmt hat.*³

Zu TOP 6b) Antrag: Wahlordnung

Die in der Einladung als TOP übermittelte Wahlordnung wurde nach Diskussion verändert. Es fehlt erstens die Angabe über diese Diskussion als solche und zweitens, es fehlt die neue Textfassung der verabschiedeten Wahlordnung. Es ist dadurch nicht nachvollziehbar, welche Änderungen vorgenommen wurden und worüber die Delegiertenversammlung somit inhaltlich überhaupt abgestimmt hat.*³

Mit kollegialen Grüßen

Alexander Klutke
Delegierter

 

Weiterführend siehe auch:

* Der Bericht des Kammervorstands „verflüchtigt“ sich ins Nichts und Bericht aus der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vom 23. Mai 2019

IUZB Faktencheck: TOP Philipp-Pfaff-Institut

Der Bericht des Kammervorstands „verflüchtigt“ sich ins Nichts. Nur hier noch schlimmer, denn jetzt betrifft es nicht nur den Vorstandsbericht, sondern rechtlich relevante Verordnungen.