Neue zahnärztliche Approbationsordnung auch von Bundesregierung gebilligt
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 03. Juli die vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung in der Fassung des Bundesratsbeschlusses vom 07. Juni zur Kenntnis genommen. Damit steht der Umsetzung nichts mehr im Wege.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun endlich modernisiert wird.
Der Bundesrat hat der Verordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die ursprünglich vorgesehene Angleichung der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt wegen der anstehenden Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte im Zuge der Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020″ zunächst nicht weiter verfolgt wird. Diese Maßgabe wird vom verordnungsgebenden Bundesministerium für Gesundheit mitgetragen.
Die BZÄK und die 17 (Landes-)Zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.
Durch die Reform werden insbesondere die Grundlagen der präventiven und restaurativen Inhalte künftig besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen. Durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt der Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden. Orale Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.
Verbessert wird darüber hinaus die Betreuungsrelation Lehrende zu Studierenden. Gestärkt werden zudem Strahlenschutz und wissenschaftliche Kompetenz.
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden.
„Die Verabschiedung der neuen Studienordnung war unerlässlich und überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgt, freut uns sehr“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Die Novelle tritt zum 01. Oktober 2020 in Kraft.
Quelle: Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 04.07.2019